Unterscheidet die W-VO zwischen privater und kommunaler Waldeigentümerschaft?
FAQNein, die W-VO unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Formen des Waldeigentums. Unmittelbare Pflichten ergeben sich aus der W-VO lediglich für Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diesen obliegt es, innerstaatlich dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen aus der W-VO erfüllt werden.
Enthalten in Fragen und Antworten zu
EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur: Grundsätzliches und Waldökosysteme – Aktuell
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