Wird die Fischerei in Nord- und Ostsee eingeschränkt?

FAQ

Wir machen auch Fortschritte dabei, die Fischerei umweltverträglicher und nachhaltiger zu gestalten. Dazu zählt auch die Beschränkung der Fischerei in besonders sensiblen Gebieten zum Schutz bedrohter Arten, wie dem Schweinswal. Durch Maßnahmenvorschläge der Bundesregierung hat die Europäische Kommission eine Vielzahl an Fischereimanagementmaßnahmen in Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) umgesetzt.

Die Grundschleppnetzfischerei ist mittlerweile auf 63 Prozent der Fläche der Meeresschutzgebiete in der deutschen AWZ ausgeschlossen. Im für Schweinswale bedeutenden Meeresschutzgebiet Borkum-Riffgrund, ist die Stellnetzfischerei sogar vollständig verboten. In den Meeresschutzgebieten der Ostsee ist die Schleppnetzfischerei auf 48 Prozent der Fläche ausgeschlossen. Zusätzlich dürfen auf Teilflächen des Sylter Außenriffs und der Östlichen Deutschen Bucht sowie im Borkum-Riffgrund und der Doggerbank keine Kiemen- und Verwickelnetze verwendet werden bzw. wird deren Einsatz zeitlich beschränkt. In Teilen der Amrumbank ist die Fischerei zum Schutz von Schweinswalen und Seevögeln insgesamt ausgeschlossen.

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Meeresumweltschutz in der Nord- und Ostsee

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2510

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