Fragen und Antworten zum Meeresumweltschutz in der Nord- und Ostsee

Die Bundesregierung unternimmt eine Vielzahl konkreter Schritte, um den Verlust der Artenvielfalt in Nord- und Ostsee zu verhindern und die marinen Ökosysteme zu stärken. Nord- und Ostsee gehören zu den am intensivsten genutzten Meeresgebieten weltweit. So streben wir eine naturverträglichere Ausgestaltung der menschlichen Nutzungen und eines wirksameren Schutz, insbesondere in den Meeresschutzgebieten, an. Davon profitieren Mensch, Natur und Klima.

Mit sechs Schutzgebieten in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nordsee und Ostsee stärkt der Bund die Meeresnatur gegenüber schädlichen Auswirkungen menschlicher Nutzung. Die Schutzgebiete unter Zuständigkeit des Bundes machen etwa 32 Prozent der gesamten deutschen AWZ aus. Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, das Schutzniveau in diesen Gebieten zu verbessern. Beispiele:

Die Bundesregierung hat beschlossen, zukünftig keine Gas- und Ölförderungen in den Meeresschutzgebieten in der deutschen AWZ mehr zuzulassen und dafür die entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der Schutzgebietsverordnungen auf den Weg gebracht. Das Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren und soll zeitnah zum Abschluss gebracht werden.

Als Bundesregierung haben wir die Voraussetzung für die CO2-Speicherung unter dem Meeresboden geschaffen. In Deutschland bleiben Meeresschutzgebiete von der CO2-Speicherung ausgeschlossen.

Die Auswirkungen der CO2-Speicherung im Meeresuntergrund auf die ohnehin schon stark belastete Meeresumwelt müssen so gering wie möglich sein.

FAQ Meeresumweltschutz in der Nord- und Ostsee

FAQs

https://www.bundesumweltministerium.de/WS7521
Stand: 10.04.2026

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