Was bringt das neue UN-Hochseeschutzabkommen (BBNJ)?

FAQ

Das UN-Hochseeschutzabkommen (englisch: Biodiversity Beyond National Jurisdiction, BBNJ), das seit Januar 2026 in Kraft ist, ist ein riesiger Erfolg für den Meeresschutz und den Multilateralismus. Dieses Abkommen ist der Schlüssel dafür, die Hohe See – das sind zwei Drittel der globalen Meere – besser zu schützen und die globalen Meeresschutzziele zu erreichen.

Deutschland hat das UN-Hochseeschutzabkommen als einer der ersten Staaten im September 2023 in New York unterzeichnet. Für die Ratifizierung, also der vom Deutschen Bundestag gebilligte, formale Beitritt zum Abkommen, braucht es in Deutschland zwei Gesetze: ein Ratifizierungs- und ein Umsetzungsgesetz. Mit diesem zweiten Gesetz wird genau bestimmt, wie die Regeln des Abkommens in und für Deutschland umgesetzt werden. Zum Beispiel, damit sich deutsche Organisationen oder auch Schiffe unter deutscher Flagge auf der Hohen See an die BBNJ-Regeln halten. Das verlängert einerseits den Ratifizierungsprozess, sorgt andererseits jedoch dafür, dass Deutschland direkt bereit ist für die effektive Umsetzung des Abkommens. Mit dem Beschluss des Bundesrates am 27. März 2026 ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen, die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde ist für Juni 2026 vorgesehen und im Anschluss tritt das Umsetzungsgesetz in Kraft. Deutschland wird somit an der ersten Vertragsstaatenkonferenz – der Meeres-COP – als Vertragspartei dabei sein.

Deutschland engagiert sich traditionell seit vielen Jahren für den internationalen Meeresschutz. Neben der wichtigen Rolle Deutschlands in der EU und international arbeitet Deutschland auch im Rahmen von weiteren Einzelaktivitäten für eine ambitionierte und zügige Umsetzung des Abkommens.

Deutschland ist Teil der internationalen Initiative "BBNJ First Movers". Darin haben sich mehrere ambitionierte Staaten zusammengeschlossen, um als Vorreiterkoalition die zukünftige Ausweisung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See unter dem BBNJ-Abkommen vorzubereiten.

Über die Internationale Klimaschutzinitiative finanziert das BMUKN das Projekt "Living High Seas". Mit diesem bis zum Jahr 2031 laufenden Projekt unterstützt die IKI ausgewählte Partnerländer des Globalen Südens dabei, Schutzgebietsvorschläge für die Hohe See zu erarbeiten. Für dieses Projekt stehen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Sowohl dieser hohe Mitteleinsatz als auch der ambitionierte und detaillierte Ansatz verleihen dem Projekt – und damit dem Engagement Deutschlands – international eine besondere Stellung.

Hintergrund / Inkrafttreten BBNJ Gesetz

Das Gesetz tritt in Kraft, wenn das BBNJ-Übereinkommen für Deutschland in Kraft tritt. Es lässt sich also aktuell nicht präzise sagen, sondern hängt davon ab, wann die Ratifikationsurkunde in New York hinterlegt wird. Angepeilt ist die Hinterlegung im Juni und dann tritt das Abkommen 30 Tage später für DEU in Kraft – und dann eben auch das Umsetzungsgesetz (Hochseeschutzgesetz).

Festgehalten ist das Inkrafttreten in § 24 des Hochseeschutzgesetzes:

„Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt.“

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Meeresumweltschutz in der Nord- und Ostsee

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2515

Wege zum Dialog

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