Wie hoch ist die Förderung und wie wird das Förderprogramm finanziert?

FAQ
  • Die Bundesregierung hat ein überragendes Interesse an der Umsetzung freiwilliger Wiedervernässungsmaßnahmen in großem Maßstab. Dieses Bundesinteresse wird in dem Förderprogramm Palu durch umfängliche Kompensationszahlungen und Förderanreize unterstrichen, die eine umfassende und effektive Umsetzung der Maßnahmen unterstützen sollen.
  • Förderbedingungen im Einzelnen:
    • Beratungsleistungen zu Wiedervernässungen, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten können zu 100 Prozent gefördert werden (Fördermodul 1)
    • Erstmalig fördert der Bund vollständig die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur Wiedervernässung (Fördermodul 2).
    • Eigentümer, die ihre Flächen dauerhaft wiedervernässen, werden mit einer Einmalzahlung, die sich am Wert der Grundstücke orientiert, unterstützt. In Abhängigkeit vom Grad der Vernässung sind Kompensationszahlungen in Höhe von 80 oder 90 Prozent des Bodenrichtwertes vor Wiedervernässung vorgesehen (Fördermodul 3.A).
    • Die bisherigen Bewirtschafter können einen Ausgleich für den entgangenen Deckungsbeitrag in Höhe von 90 bis 100 Prozent des durchschnittlichen Standarddeckungsbeitrags der letzten fünf Jahre vor Wiedervernässung für bis zu sieben Jahre erhalten. (Fördermodul 3.B). Bei selbst bewirtschaftetem Eigentum werden beide Kompensationen gewährt.
    • Land- und Forstwirte, die ihre Produktion nach erfolgreicher Wiedervernässung auf eine Paludikultur umstellen, können zur Unterstützung ihrer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von nassen Moorbodenflächen bei verschiedenen Maßnahmen mit 70 bis 80 Prozent gefördert werden (Fördermodul 4).
    • Zusätzlich gibt es einen sogenannten "Geschwindigkeitsbonus" in Höhe von 20 Prozent für die Wiedervernässung, wenn die Förderanträge für Modul 3 innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Förderprogramms gestellt werden.
  • Das Budget für das gesamte Förderprogramm Palu beträgt nach aktueller Planung 1,754 Milliarden Euro. Die Fördermaßnahmen werden aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2529

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