Ab wann ist ein Bestand ungefährdet und der günstige Erhaltungszustand erreicht?

FAQ

In der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, werden in den verschiedenen Anhängen diejenigen Tiere, Pflanzen und Lebensräume aufgeführt, die aus Sicht der EU von gemeinschaftlichem Interesse sind und daher von allen Mitgliedstaaten besonders gut geschützt werden sollen, darunter auch der Wolf. Ziel der Richtlinie ist die Erhaltung oder Wiederherstellung des "günstigen Erhaltungszustandes" der in den Anhängen gelisteten Tiere, Pflanzen und Lebensräume.

Die räumliche Bezugsgröße für die Feststellung der Erhaltungssituation folgt den politisch-geographischen Mustern (Landesgrenzen) und zusätzlich den einzelnen biogeographischen Regionen in Deutschland. Dies sind die atlantische, die kontinentale und die alpine Region.

Auf den Wolf übertragen, lässt sich der günstige Erhaltungszustand wie folgt formulieren: Wölfe leben jetzt und auch in Zukunft überall dort, wo sie von Natur aus leben können; der Lebensraum und das Nahrungsangebot jetzt und auch zukünftig wird ausreichen, um das Überleben der Wölfe langfristig zu sichern. Die Anzahl der Wölfe ist außerdem ausreichend groß, dass die Wölfe auch in Zukunft nicht wieder aussterben können, zum Beispiel durch Krankheiten, Verkehrsunfälle oder Wilderei. Für die Bewertung und Einstufung des Erhaltungszustandes sind demnach mehrere Merkmale von Bedeutung: das natürliche Verbreitungsgebiet, der Bestand ("Population"), der Lebensraum und die Zukunftsaussichten. Bei der Ermittlung des Gesamturteils ist wesentlich, welches dieser vier Einzelmerkmale am schlechtesten ausgeprägt ist.

Wenn eine Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, muss dieser Erhaltungszustand beibehalten werden. Diese eindeutige Verpflichtung folgt aus der FFH-Richtlinie und gilt für alle zu schützenden Arten, unabhängig davon, ob sie in Anhang IV oder auch in Anhang V aufgeführt sind. Die Bewertung des Erhaltungszustandes nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie erfolgt in einem Turnus von sechs Jahren. 

Die bisher erfolgten Berichte Deutschlands finden sich auf den Seiten des Bundesamts für Naturschutz.

BfN-Informationen zu Nationalen FFH-Berichten 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Wolf

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA900

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.