Die weit überwiegende Anzahl der Moore in Deutschland ist heute entwässert. Von den 1,8 Millionen Hektar Moorböden sind rund 92 Prozent entwässert und mehr als drei Viertel der Moorböden werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Vor allem die landwirtschaftliche Nutzung von entwässerten Moorböden hat in vielen Moorregionen Deutschlands eine große ökonomische Bedeutung. Die entwässerten Moorböden werden als Grünland für die Milchviehwirtschaft oder ackerbaulich genutzt. Rund 300.000 Hektar werden vor allem auf entwässerten Niedermoorböden auch forstwirtschaftlich genutzt.
Da Moorböden aus organischer Substanz (Torf) bestehen und dieser sich bei Luftzutritt als Folge abgesenkter Wasserstände zersetzt, werden große Mengen des gespeicherten Kohlenstoffs als das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre freigesetzt. Entwässerte Moorböden sind daher äußerst klimaschädlich. Nur durch Wiedervernässung, also Anhebung der Wasserstände, kann der weitere Abbau der Moorböden verhindert werden. Der Moorbodenschutz ist daher ein zentraler Bestandteil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung.
Die Maßnahmen zum Moorbodenschutz tragen maßgeblich zum Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis zum Jahr 2045 bei. Im Mittelpunkt dieser Maßnahmen steht die großflächige dauerhafte Wiedervernässung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden und ihre klimaverträgliche Nutzung mit langfristiger Perspektive. Das Förderprogramm Palu "Wiedervernässung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden und Anpassung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung" stellt ein umfassendes Förderangebot dar, um die Wiedervernässung und nachhaltige Nutzung von Moorböden auf freiwilliger Basis zu ermöglichen und zu fördern. Die Förderangebote richten sich an alle, die bei der Vorbereitung und Umsetzung einer dauerhaften Wiedervernässung und einer angepassten, nachhaltigen Nutzung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorböden zusammenwirken müssen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer und Bewirtschaftende von Moorbodenflächen sind Kompensationszahlungen als Ausgleich für die entstehenden Wert- und Ertragsverluste vorgesehen. Landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Bewirtschaftungsweisen umstellen, erhalten Unterstützung bei den erforderlichen Investitionen und Anpassungen. Das Förderprogramm unterstützt damit die Etablierung innovativer, nasser Bewirtschaftungsweisen wie zum Beispiel Paludikulturen.
Die Europäische Kommission hat das Förderprogramm Palu als Beihilfenregelung genehmigt (SA. 118115). Der Erfolg des Programms und seine Auswirkungen auf den gemeinsamen Markt werden während und zum Abschluss des Förderprogrammes evaluiert. Die Ausgestaltung der Evaluierung ist im sogenannten Evaluierungsplan festgelegt, der von der Europäischen Kommission ebenfalls genehmigt wurde. Die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussevaluierung werden zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.
Programmdaten
Antragsfrist
fortlaufend
Förderberechtigte
Privatpersonen, Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Zusätzliche Hinweise
Die Antragsberechtigung unterscheidet sich je nach Fördermodul.
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Umwelt- und Naturschutz
Spezifischer Förderbereich
Klima-, Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft
Themenbereich
Bodenschutz, Naturschutz, Natürlicher Klimaschutz
Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank im Auftrag des Bundesumweltministerium
Förderschwerpunkte
Das Förderprogramm Palu ist ein umfassendes und modulares Förderangebot, das die notwendigen Schritte bei der Wiedervernässung und der Etablierung von nassen Bewirtschaftungsformen abbildet. Der modulare Ansatz ermöglicht eine schrittweise Antragstellung und Umsetzung von Vorhaben unter Berücksichtigung der regionalen und individuellen Besonderheiten. Förderinteressierte können in der Regel jedes Modul einzeln beantragen.
Gefördert werden aber auch großflächige (jeweils mindestens 5.000 Hektar Moorböden), komplexe, gesamtstaatlich repräsentative, modellhafte Vorhaben (Leuchtturmregionen) für eine Transformation hin zu klimaverträglichen Moorregionen. Diese Leuchtturmregionen verfolgen ein umfassendes Gesamtkonzept, das alle Phasen von der Planung über die Umsetzung der Wiedervernässung bis hin zur nachhaltigen Paludikultur umfasst.
Das Förderprogramm Palu umfasst vier Fördermodule:
Fördermodul 1: Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten
- Fördermodul 1.A: Eigentumsübergreifende und individuelle Beratungsleistungen zu flächenbezogenen Wiedervernässungsmaßnahmen
- Fördermodul 1.B: Betriebsübergreifende und individuelle Beratungsleistungen zu nassen Nutzungsoptionen und betrieblichen Umsetzungskonzepten
Fördermodul 2: Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung
- Fördermodul 2.A: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
- Fördermodul 2.B: Schaffung der technischen und hydrologischen Voraussetzungen
Fördermodul 3: Kompensation der Auswirkungen einer dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung
- Fördermodul 3.A: Ausgleich für den Wertverlust land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen in Abhängigkeit von dauerhaft einzuhaltenden Wasserständen
- Fördermodul 3.B: Ausgleich für die Ertragsverluste nach Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Flächen
Fördermodul 4: Maßnahmen zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen nach erfolgreicher Wiedervernässung
- Fördermodul 4.A: Ankauf von Spezialtechnik und -ausrüstung sowie notwendige Anpassungen vorhandener Technik und Ausrüstung für die nasse Nutzung von Moorbodenflächen nach Wiedervernässung
- Fördermodul 4.B: Notwendige investive Anpassungen der Flächen für Paludikulturen
- Fördermodul 4.C: Neu- und Umbau baulicher und technischer Einrichtungen zur Aufbereitung und Lagerung von Erntegut aus der nassen Bewirtschaftung
- Fördermodul 4.D: Inanspruchnahme von Beratungsleistungen
- Fördermodul 4.E: Inanspruchnahme von Schulungen
Beratung zu konkreten Fragen zum Förderprogramm Palu
Das Bundesumweltministerium hat die Landwirtschaftliche Rentenbank mit der Abwicklung des Förderprogramms Palu beauftragt. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um die Einreichung von Interessenbekundungen, die Antragstellung sowie das Förderprogramm an und stellt auf ihrer Website umfassende Informationen zur Verfügung, um Förderinteressenten, Antragstellende und Zuwendungsempfangende zu unterstützen.
Landwirtschaftliche Rentenbank
Telefon: +49 (0)69 2107 950
E-Mail: palu[at]rentenbank.de