Förderrichtlinie "Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen"

Förderrichtlinie Palu

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Die Förderrichtlinie verfolgt den Zweck, die Torfzehrung in bisher entwässerten land- und forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen durch die Wiederherstellung torferhaltender hydrologischer Verhältnisse zu stoppen beziehungsweise zu mindern. Hierdurch sollen der weitere Abbau des Torfkörpers weitgehend verhindert und, wo möglich, die Moorböden als natürliche Kohlenstoffsenken wieder etabliert werden. 

Im Zentrum der Bund-Länder-Zielvereinbarung stehen Maßnahmen zur Wiedervernässung, die auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit basieren. Eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung der Moorbodenflächen soll nach Anhebung der Wasserstände unterstützt werden. Die Fördermaßnahmen sollen daher insbesondere land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei den notwendigen Anpassungen der Bewirtschaftung der wiedervernässten Flächen sowie bei der Verwendung von regional erzeugtem und bezogenem Erntegut unterstützen. 

Ziel dieser Förderrichtlinie ist die bundesweite Umsetzung von Vorhaben zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorbodenflächen und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung von Moorbodenflächen bei angehobenen Wasserständen für einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der THG-Emissionen und im Idealfall Bindung von Kohlenstoff in Mooren.

Mit den bewilligten Vorhaben wird bezogen auf das Jahr 2030 eine jährliche Einsparung in Höhe von 2,25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten angestrebt. Der Umfang der Flächen, die hierfür wiedervernässt werden müssen, hängt vom Ausgangszustand der Flächen und von der erreichbaren Wiedervernässung bei den Einzelmaßnahmen ab. Es wird davon ausgegangen, dass zur Erreichung des Einsparzieles ungefähr 90.000 Hektar land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorbodenflächen klimawirksam wiedervernässt werden müssen. Mit den bewilligten Vorhaben werden die technischen und hydrologischen Voraussetzungen für eine mögliche Wiedervernässung auf bis zu 250.000 Hektar geschaffen.

Messung von Erfolg und Auswirkungen des Förderprogramms Palu: Evaluierung

Das Förderprogramm Palu wurde von der Europäischen Kommission am 14. April 2026 als staatliche Beihilfenregelung genehmigt. Die Vorschriften des europäischen Wettbewerbsrechts verlangen eine Messung des Erfolgs und der Wirkungen der staatlichen Beihilfenregelung. Hierfür wird eine Evaluierung während und zum Abschluss des Förderprogrammes durchgeführt. Es soll untersucht werden, ob die angestrebten Wirkungen mit dem Förderprogramm erzielt werden konnten und welche Auswirkungen die Förderungen auf die Märkte und den Wettbewerb hatten.

Der Evaluierungsplan beschreibt den Inhalt und Ablauf der Evaluierung. Die Durchführung der Evaluierung ist in die Erfolgskontrolle nach nationalen Vorschriften eingebettet. Die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussevaluierung werden zum gegebenen Zeitpunkt veröffentlicht.

  • Evaluierungsplan

    Förderprogramme

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Informationen

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Aktualisierungsdatum:

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