Recht auf Reparatur
FAQs
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Ressourcen sind endlich. Wir können es uns nicht mehr leisten, Produkte bei einem Defekt sofort zu entsorgen Produkte müssen langlebiger werden. Hierzu soll auch ein starkes "Recht auf Reparatur" für Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihr defektes Gerät selbst reparieren können oder Reparateure nach ihrer Wahl beauftragen können. Daher sollen Hersteller zum Beispiel auch Reparaturinformationen mitliefern. Produkte müssen schon so designt sein, dass sie besser reparierbar sind. Das heißt zum Beispiel, dass sie mit normalen Werkzeugen auseinandergebaut werden können, ohne sie zu zerstören.
Stand:
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Es gibt nicht die eine Regelung oder ein Regelwerk. Vielmehr ist das Recht auf Reparatur ein ganzes Bündel an möglichen Instrumenten – auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene. Als Bundesregierung wollen wir insgesamt den nötigen Rahmen schaffen, um Reparaturen von Alltagsprodukten zu ermöglichen und zu erleichtern. Durch bessere Reparierbarkeit werden Konsumartikel länger genutzt und Verbraucherinnen und Verbraucher-Rechte wirkungsvoll gestärkt.
Stand:
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Produkte sollen von vornherein so gestaltet werden, dass sie länger halten und besser reparierbar sind. Hier geht es unter anderem um Regelungen in der EU-Reparatur-Richtlinie sowie der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte und Ökodesign-Richtlinie.
Wichtigsten Maßnahmen im Überblick:
- Reparaturpflicht: Für viele Produktgruppen (wie Smartphones, Tablets oder Haushaltsgeräte) müssen Hersteller Reparaturen zu angemessen Preisen anbieten.
- Ersatzteil-Zugang: Hersteller müssen Ersatzteile über einen langen Zeitraum auch für unabhängige Werkstätten und Endnutzer vorhalten.
- Gestärktes Warenkaufrecht: Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistung für eine Reparatur statt ein Neugerät entscheiden, verlängert sich die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr.
Stand:
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Das Herzstück der SPI ist die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, welche die alte EU Ökodesign-Richtlinie ablöst. Während sich die frühere Richtlinie primär auf energieverbrauchsrelevante Geräte konzentrierte, deckt der neue Rechtsrahmen nun alle Produktgruppen auf dem EU-Binnenmarkt ab. Die Ökodesign-Verordnung verfolgt einen umfassenden Ansatz für Ressourcenschutzanforderungen an Produkten und bezieht den Lebenszyklus des Produktes mit ein. Wichtige Neuerungen sind:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Nachhaltigkeitsanforderungen gelten nun auch für Produkte wie Textilien, Möbel sowie Zwischenprodukte wie Stahl und Zement.
- Der Digitale Produktpass (DPP): Dieses zentrale Instrument speichert Daten aus allen Phasen des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Er gibt Auskunft über Materialien, chemische Substanzen, Reparierbarkeit und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
- Grundlage für das "Recht auf Reparatur": Die Ökodesign-Verordnung schafft die technischen Voraussetzungen dafür, dass Produkte von vornherein langlebiger und reparaturfreundlicher designt werden.
Stand:
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Die Bundesregierung setzt sich konsequent für eine längere Nutzung von Produkten ein, um Abfall zu vermeiden und den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten:
- Einführung des Reparierbarkeits-Index: Um die Transparenz beim Kauf zu erhöhen, unterstützt die Bundesregierung die Einführung von Reparierbarkeits-Indexen. Diese geben auf einen Blick Auskunft darüber, wie leicht Einzelteile entnommen werden können und wie langlebig ein Produkt ist. Die Bundesregierung hat sich erfolgreich für eine EU-weite Lösung eingesetzt, um einheitliche Standards zu schaffen.
- Stärkung unabhängiger Werkstätten und Initiativen: Ein zentrales Anliegen ist der freie Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen. Hersteller dürfen die Reparatur nicht mehr auf herstellereigene Werkstätten beschränken. Unabhängige Reparateure sowie ehrenamtliche Repair-Cafés haben nun einen verbesserten Anspruch auf den Bezug von Original-Einzelzeilen zu angemessenen Preisen.
- Fokus auf Alltagselektronik: Besonders für Smartphones oder Tablets gelten mittlerweile ambitionierte Mindestanforderungen an die Hardware-Haltbarkeit und die Software-Unterstützung, für die sich Deutschland auf EU-Ebene stark gemacht hat.
Stand:
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In der Ökodesign-Richtlinie wurden in den letzten Jahren schon einige Fortschritte erzielt zur Verlängerung der Lebensdauer und zur Reparierbarkeit von Produkten erzielt.
- Haushaltsgroßgeräte: Bereits seit März 2021 müssen Hersteller von Kühlschränken, Spülmaschinen, Waschmaschinen, Fernsehern und anderen elektrischen Großgeräten Ersatzteile teilweise bis zu zehn Jahre bereithalten.
- Smartphones und Tablets: Seit Mitte 2025 gelten auch für mobile Endgeräte Ökodesign-Anforderungen. Hersteller müssen nun Akkus, Displays und andere Komponenten über Jahre als Ersatzteile bereitstellen und die Software-Unterstützung (Sicherheitsupdates) deutlich verlängern. Zudem muss die Reparierbarkeit durch ein entsprechendes Design (zum Beispiel leichtere Austauschbarkeit von Akkus) gewährleistet sein.
- EU-Reparaturrecht (R2R): Seit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie im Jahr 2024 haben Verbraucher nun einen direkten Rechtsanspruch darauf, dass Hersteller der oben genannten Produkte Reparaturen zu angemessenen Preisen anbieten.
Stand:
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Langlebige Produkte haben in der Regel eine bessere Umweltbilanz. So schneiden zum Beispiel langlebige Waschmaschinen, Fernsehgeräte und Notebooks in allen Umweltkategorien in ökologischen Vergleichsrechnungen besser ab als kurzlebige. Dies ist auch dann der Fall, wenn man die Energieeffizienzsteigerung bei neuen Geräten, den höheren Herstellungsaufwand langlebigerer Produkte sowie die Aufwände für Reparatur oder Nachrüstung (inklusive Herstellungsaufwand von Ersatzteilen) mit einbezieht.
Im Bereich von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnologien ist der Einfluss der Herstellungsphase auf die Umweltwirkung, verglichen mit der Nutzungsphase noch deutlich größer. So würden im Ergebnis etwa ein Viertel weniger Smartphones in Verkehr gebracht, wenn diese länger haltbar und besser reparierbar wären.
Stand:
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Das Gesetz sieht vor, dass Hersteller nur so viele Ersatzteile bereitstellen müssen, wie auch benötigt werden. Niemand soll also eine enorme Zahl an Ersatzteilen produzieren – und kein wirtschaftlich agierendes Unternehmen wird das auch tun. Gerade Hersteller von qualitativ hochwertigen Geräten setzen auf langlebige Produkte, die weniger reparaturanfällig sind. Aber auch andere werden sich nicht vorwerfen lassen wollen, dass sie Ramsch produzieren, der schon bald wieder repariert werden muss.
Stand: