Referentenentwurf zur Neufassung der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV)

Entwürfe laufende Vorhaben | 39. BImSchV

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Die Richtlinie (EU) 2024/2881 über Luftqualität und saubere Luft für Europa vom 23. Oktober 2024 (LQ-RL) legt Grenz- und Zielwerte für die Qualität der Umgebungsluft fest und regelt Verfahren zur Beurteilung der Luftgüte sowie zur Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Mit der Richtlinie (EU) 2024/2881 wurden die Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG neu gefasst und zusammengeführt.

Die neuen Vorgaben sollen durch die beigefügten Entwürfe zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie zur Neufassung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt werden.

Die vorliegenden Referentenentwürfe sind noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Insofern ist es möglich, dass sich an den Entwürfen im weiteren Verfahren noch Änderungen ergeben.

Mit den vorgelegten Regelungsentwürfen wird das im KoaV vereinbarte Ziel verfolgt (Rz. 1201), "die EU-Luftqualitätsrichtlinie 1:1 und so schlank wie möglich" in nationales Recht zu übertragen.

Zu dem Entwurf kann bis Freitag, den 19. Juni 2026, Stellung genommen werden.

Aktualisierungsdatum: 02.06.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1108

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