Referentenentwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP)

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Ziel dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift ist es, durch die Vorgabe allgemeiner Verfahrensvorschriften über Strukturen sowie detaillierter praktischer Leitlinien über Mechanismen und Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Guten Laborpraxis (GLP) eine Vereinheitlichung der GLP-Überwachung und eine verbesserte Zusammenarbeit der Bundesländer untereinander und mit der GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung (GLP-Bundesstelle) bei der GLP-Überwachung zu erreichen. Dies soll sicherstellen, dass Daten aus nicht-klinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Gemischen international akzeptiert werden.

Die für die GLP-Überwachung zuständige Behörde bildet zur Durchführung von Inspektionen von Prüfeinrichtungen und zur Durchführung von Überprüfungen von Prüfungen eine Inspektionskommission, deren Inspektorinnen und Inspektoren insbesondere die Fachbereiche Biozide, Arzneimittel, Tierarzneimittel, Chemikalien und Pflanzenschutzmittel fachlich abdecken sollen. Die Anzahl und die Qualifikation der Inspektorinnen und Inspektoren sollen sich an der Zahl der Prüfeinrichtungen und der Art der Prüfungen orientieren.

Die vorliegende Allgemeine Verwaltungsvorschrift trägt insbesondere den Änderungen der maßgeblichen OECD Dokumente (OECD Guidance Dokumente Nr. 2 und Nr. 3), den Vorgaben aus der Richtlinie 2004/9/EG und den Änderungen des Chemikaliengesetzes (ChemG) aus den Jahren 2023 und 2026 Rechnung.

Die bisherige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP) wird zu diesem Zweck aktualisiert und neugefasst.

Aktualisierungsdatum: 17.08.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1134

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