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Mit der 11. Änderungsverordnung zur Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batterierecht-Durchführungsgesetz-Gebührenverordnung werden insbesondere die Gebührentatbestände an die Kostenkalkulation der beliehenen stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) für das Jahr 2027 angepasst. Rechtsgrundlage für die Änderungsverordnung ist § 22 Absatz 1 und Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes. Dabei verändern sich insbesondere die den Gebührentatbeständen jeweils zugrunde liegenden prognostizierten Fallzahlen und Gesamtkosten, die zu Veränderungen der jeweiligen Gebührenhöhen führen.
Bei der Verordnung handelt es sich um eine Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Ministerverordnung), die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Zur Stellungname zu dem noch nicht ressortabgestimmten Entwurf besteht Gelegenheit bis zum 17. November 2026.