Verordnung über den atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen

Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

Verordnungen | AtSMV

Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung vom 14. Oktober 1992 (BGBl. I Seite 1766), die zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2023; 2021 I 5261) geändert worden ist.

Aktualisierungsdatum: 22.12.2022
https://www.bundesumweltministerium.de/GE658

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten oder folgen Sie uns in den Sozialen Medien.