Verordnung für die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freisetzung radioaktiver Stoffe nach dem Atomgesetz

Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung

Verordnungen | AtZüV

Atomrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung vom 1. Juli 1999 (BGBl. I Seite 1525), die zuletzt durch Artikel 82 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I Seite 3436) geändert worden ist.

Aktualisierungsdatum: 22.12.2022
https://www.bundesumweltministerium.de/GE661

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