Um die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken und den Ausbau der Erneuerbaren Energien – gerade im privaten Bereich – zu beschleunigen, hat das Bundeskabinett Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen.
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Um die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken und den Ausbau der Erneuerbaren Energien – gerade im privaten Bereich – zu beschleunigen, hat das Bundeskabinett folgende Änderungen beschlossen:
- Das Verbraucherschutzniveau im Energiebereich wird weiter erhöht und private Haushalte werden vor übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wie in der Energiepreiskrise 2022/2023 besser geschützt. Dies geschieht durch Vorschriften für Stromlieferanten, die private Haushaltskunden beliefern: Sie müssen sich jetzt noch besser gegen Preisrisiken absichern.
- Durch neue Regelungen zum „Energy Sharing“ wird eine aktive Teilnahme an der Energiewende möglich. Privatpersonen und Gesellschaften des Privatrechts können jetzt lokal erzeugte Energie gemeinsam verbrauchen oder mit den Nachbarn teilen, zum Beispiel in einem Haus oder innerhalb einer Straße. Das vereinfacht die Nutzung insbesondere von Solarstrom vor Ort in den Kommunen, flexibilisiert das Stromsystem und stärkt damit die heimische Energieversorgung. Dies stärkt die Teilhabe an der Energiewende und den sozialen Zusammenhalt.
- Der Rollout von Smart Metern wird beschleunigt, indem insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern die Zusammenarbeit mit anderen erleichtert wird.

Der Ausbau kostengünstiger erneuerbarer Energien in Deutschland ist eine echte Erfolgsgeschichte und ein Innovationsvorteil für den Standort Deutschland. Erneuerbare Energien sichern die Energieversorgung von morgen und machen uns unabhängiger. Hier das Tempo noch weiter zu beschleunigen, ohne Umwelt- und Naturschutz zu vernachlässigen, ist die Prämisse unseres Handelns.
21.08.2025
| Meldung Verbraucherschutz