Das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes tritt in Kraft. Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat die Bundesregierung die Restrisiken der Kernenergie neu bewertet und entschieden, zügiger als im September 2010 geplant aus der Kernenergienutzung auszusteigen. Die Bundesregierung orientierte sich dabei an den Empfehlungen der Ethikkommission und der Reaktorsicherheitskommission. Im Rahmen einer Änderung des Atomgesetzes wird der Ausstieg klar und rechtsverbindlich mit einem Stufenplan festgelegt. Spätestens Ende 2022 soll das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen. Für die sieben ältesten Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel erlischt mit Inkrafttreten des geänderten Atomgesetzes die Berechtigung zum Leistungsbetrieb.
Acht Atomkraftwerke gehen vom Netz
06.08.2011
Das dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes tritt in Kraft. Damit soll Deutschland zügiger als im September 2010 geplant aus der Kernenergienutzung aussteigen.
06.08.2011
| Meldung Nukleare Sicherheit