Bundesregierung beschließt Bundeswehr-Infrastrukturgesetz
Die Bundeswehr steht vor der größten infrastrukturellen Erneuerungsaufgabe seit ihrer Gründung. Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa, die Verpflichtungen gegenüber der NATO sowie eine erweiterte Truppenstärke erfordern den zügigen Ausbau der militärischen Infrastruktur Deutschlands. Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes macht die Bundesregierung den Weg frei für die erforderliche Beschleunigung im militärischen Bereich. Damit die Erweiterung der militärischen Infrastruktur nicht zu Lasten der Natur geht, macht das neue Gesetz zugleich Vorgaben für Ersatzzahlungen für verloren gegangene Naturflächen. Bis Mitte der 2030er Jahre sollen so parallel zum Ausbau der militärischen Infrastrukturen zusätzliche Mittel für den Naturschutz gesichert werden.
Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Deutschland braucht eine starke Landesverteidigung. Aber auch die Natur ist ein wichtiger Faktor für unsere Sicherheit. Denn nur sie versorgt uns mit sauberem Wasser, reiner Luft und fruchtbaren Böden. Mit diesem Gesetz verbinden wir den Schutz unseres Landes mit dem Schutz der Natur. Wenn ein neuer Truppenübungsplatz entsteht, dann können künftig an anderer Stelle Wälder und Moore wachsen. Mit dem Geld aus den Ersatzzahlungen können wir den Naturschutz an anderer Stelle wirkungsvoll ausbauen. So profitieren militärische und natürliche Infrastruktur gleichermaßen."
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius: "Das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz, das heute vom Kabinett auf den Weg gebracht wurde, sieht für die Bundeswehr Erleichterungen und Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht vor. Falls der Bundestag zustimmt, wird es uns die Möglichkeit geben, Bauvorhaben, die für unsere Verteidigungsfähigkeit wichtig sind, schneller als bislang zu realisieren. Die geplanten Regelungen betreffen vor allem Baumaßnahmen auf unseren eigenen Liegenschaften. Mein besonderer Dank geht an Umweltminister Carsten Schneider für die sehr enge und vertrauensvolle Abstimmung und Zusammenarbeit. Auch wenn wir in der aktuellen Bedrohungslage mehr bauen und unsere Soldaten mehr üben müssen – und die Umwelt dadurch auch mehr beansprucht wird: Wir sind dem Natur-, Klima- und Umweltschutz verpflichtet. Einschränkungen gibt es nur dort, wo es die aktuelle Sicherheitslage zwingend erfordert."
Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf erleichtert in erster Linie, die militärischen Infrastruktur-Bedarfe der Bundeswehr schnellstmöglich zu erfüllen. Dabei geht es um den zügigen Ausbau, die Modernisierung und die Neuerrichtung militärischer Infrastruktur, Liegenschaften, Depots, Übungsanlagen und verkehrlicher Anbindungen.
Um die nötigen Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, sieht das neue Gesetz verschiedene Ausnahmen vor, unter anderem im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Ausnahmen sind erforderlich, weil das geltende Planungs- und Genehmigungsrecht nur auf die Bedarfe ziviler Infrastruktur ausgerichtet ist. Die besondere Dringlichkeit verteidigungsbezogener Vorhaben ist bisher nicht hinreichend berücksichtigt. Mit diesem Gesetzentwurf wird dies angepasst und ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Der Ausbau der militärischen Infrastruktur zieht in vielen Fällen den unvermeidbaren Verlust von Naturflächen, wie zum Beispiel Wälder, Wiesen und Auen, nach sich. Die Auswahl der Flächen durch die Bundeswehr geschieht mit Augenmaß, um beispielweise besonders wertvolle Natur- und Wildnisflächen zu schonen. Die Bundeswehr integriert den Umweltschutz in ihre Arbeit und nutzt ihre jahrzehntelange Erfahrung im Naturschutz auf ihren Flächen.
Um den Verlust zu Gunsten des Naturschutzes auszugleichen, legt das neue Gesetz Regeln für Ersatzzahlungen fest. Das Bundesumweltministerium oder ein von ihm beauftragter Dritter stellen laut Gesetz sicher, dass die Ersatzzahlung zweckgebunden verwendet wird und ihre Verwendung nachweislich eine gleichwertige oder höhere ökologische Aufwertung in dem betroffenen Naturraum oder einem der angrenzenden Naturräume erwarten lässt. Diese spezifisch für den Ausbau der Verteidigung ausgelegten Regeln gelten bis einschließlich 31. Dezember 2035. Näheres regelt eine Verordnung, die das Bundesumweltministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Verteidigung ergänzend zur Bundeskompensationsverordnung nach Verabschiedung des Gesetzes auf den Weg bringen wird.