Schweizer Endlagerstandort: Berichte zu grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen veröffentlicht

17.09.2026
Schweizerisches Grenzzeichen
In der Schweiz befindet sich die Endlagersuche in der Endphase, am Standort Nördlich-Lägern soll in einer Tiefe von etwa 800 Metern in Tongestein ein Endlager für schwach- und hochradioaktive Abfälle errichtet werden.

Schwarzelühr-Sutter: Sicherheit und gute Beteiligung sind die Grundlagen einer erfolgreichen Endlagersuche

In der Schweiz befindet sich die Endlagersuche in der Endphase, am Standort Nördlich-Lägern soll in einer Tiefe von etwa 800 Metern in Tongestein ein Endlager für schwach- und hochradioaktive Abfälle errichtet werden. Heute hat die Schweiz hierzu die Berichte zu den grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen veröffentlicht, die sogenannten Espoo-Berichte. Der Standort befindet sich rund zwei Kilometer von der deutschen Gemeinde Hohentengen (Landkreis Waldshut) entfernt. Die deutsche Öffentlichkeit kann ab sofort über das hiesige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Stellung zu den Schweizer Unterlagen nehmen.

Parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: "Die Sicherheit eines zukünftigen Endlagers ist die Grundlage für eine Standortentscheidung. Es schafft Vertrauen, dass die Schweizer Behörden unsere Expertinnen und Experten früh einbinden und die Schweizer Entsorgungs-Genossenschaft Nagra über die Umweltauswirkungen informiert. Ich hoffe darauf, dass die Öffentlichkeit sich nun rege einbringt. Dabei kann sie auch auf fachlich fundierte Beiträge zurückgreifen, mit denen Deutschland den Prozess schon länger unterstützt.

Für die Menschen am Hochrhein ist neben der Sicherheit auch wichtig, dass die Region als Ganzes gesehen wird. Die Menschen vor Ort – beiderseits der Grenze – müssen die Last tragen und dafür auch angemessen entschädigt werden. Es ist erfreulich, dass Bundesrat Rösti erst kürzlich vor Ort betont hat, dass neben der Sicherheit auch eine faire Regelung der Abgeltungen eine Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist."

Die heute von der Schweizer Nagra veröffentlichten Espoo-Berichte beschreiben die möglichen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen des Endlagers und der Brennelementverpackungsanlage in den Nachbarländern sowie die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt. Sie gehören zum aktuell laufenden Genehmigungsverfahren (Rahmenbewilligungsverfahrens) der Anlagen und wurden von der Nagra nach den Vorgaben des internationalen Espoo-Übereinkommens erstellt. Die Berichte werden von deutscher Seite ausgewertet. Das Übereinkommen regelt Umweltverträglichkeitsprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen.

Weitere Informationen

Rückmeldungen von Menschen aus Deutschland zu den nun veröffentlichten Umweltberichten können bereits jetzt unter der E-Mail-Adresse schweiz[at]base.bund.de eingereicht werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in Deutschland koordiniert, wird die Rückmeldungen sammeln und zusammen mit weiteren Stellen die Berichte prüfen.

Hintergrund

Am 7. September hatte in der Nähe des Endlagerstandorts, in Fisibach (Schweiz), eine Informationsveranstaltung mit dem Schweizer Bundesrat Rösti stattgefunden. Dabei wurden sowohl über die Sicherheit des Standorts als auch über die Belastungen für die gesamte Region und Entschädigungen diskutiert.

Der Standort Nördlich-Lägern wurde von Schweizer Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) 2022 vorgeschlagen. Die Unterlagen der Nagra werden seit 2024 geprüft. Deutsche Stellen werden dabei beteiligt. Das BMUKN und das BASE verfolgen das Schweizer Verfahren intensiv. Dazu hat das BMUKN bereits 2006 die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) eingerichtet, um die Schweizer Endlagersuche fachlich zu begleiten. Neben der ESchT finanziert das Bundesumweltministerium gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg die Deutsche Koordinierungsstelle Schweizer Tiefenlager (DKST).

17.09.2026 | Pressemitteilung Nr. 115/26 | Nukleare Sicherheit
https://www.bundesumweltministerium.de/PM11912
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