Erleichterungen für Tierhalter: Stallumbau ohne Doppelarbeiten

07.10.2026
Sau mit Ferkeln in einem Stall mit Stroh
Eine neue Regelung verhindert doppelte Nachrüstungen in der Tierhaltung und schafft mehr Planungssicherheit für Betriebe.

Kabinett beschließt Verlängerung für Umsetzungsfristen der TA Luft bis Ende 2029

Die Bundesregierung hat eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die unnötige Doppelarbeiten beim Umbau von Ställen vermeidet. Die Neuregelung verhindert, dass Tierhalterinnen und Tierhalter zunächst in die Umsetzung bestehender Anforderungen der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) investieren und im Anschluss aufgrund neuer europäischer Vorgaben erneut nachrüsten müssten. Dadurch müssen zudem Behörden nicht innerhalb kurzer Zeit zweimal dieselben Anlagen überprüfen. Hintergrund ist ein anstehender Durchführungsbeschluss der Europäischen Union zu EU-weit einheitlichen Umweltstandards für die Schweine- und Geflügelhaltung (Uniform Conditions for Operating Rules for Livestock, UCOL), aus dem sich neue Anforderungen für die Tierhaltung ergeben können. Bundesumweltministerium (BMUKN) und Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hatten sich hier erfolgreich für eine praxisnahe und pragmatische Lösung im Sinne der Tierhalter eingesetzt.

Die Fristverlängerung erfolgt unabhängig von der nationalen Umsetzung des UCOL-Beschlusses: Sie wird mit dem heutigen Kabinettsbeschluss über eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen (Beste Verfügbare Techniken) für "Schlachtanlagen sowie für die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte" auf den Weg gebracht, mit der die entsprechende besondere technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft für bestimmte Anlagenarten der Hauptgruppe 7 "Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse" angepasst wird. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

BMUKN und BMLEH sehen sich dem im Koalitionsvertrag verankerten Auftrag verpflichtet, die Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung praxisnäher auszugestalten. Bei der im Anschluss an die UCOL geplanten Anpassung der Regelungen für die Tierhaltung an das europäische Recht ist es beiden Ministerien wichtig, die künftigen Regelungen so unbürokratisch wie möglich zu gestalten und dabei zugleich Genehmigungsverfahren zu beschleunigen sowie Möglichkeiten der Digitalisierung so weit wie möglich auszuschöpfen. Die zukünftigen Regelungen wird das BMUKN in enger Abstimmung mit dem BMLEH in einem transparenten Prozess unter Einbeziehung der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter entwickeln.

07.10.2026 | Pressemitteilung Nr. 129/26 | Luft
Gemeinsame Pressemitteilung des BMUKN und BMLEH
https://www.bundesumweltministerium.de/PM11935
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