EU-Badegewässerrichtlinie
Am 24. März 2006 ist die überarbeitete Badegewässer-Richtlinie in Kraft getreten, die als Grundlage für die Bestimmung der Badegewässergüte dient. Für den Vollzug der Regelungen sind die Bundesländer zuständig. Grundlage für die Überwachung der Badegewässer in den Ländern sind die entsprechenden Landesverordnungen, mit denen die 16 Bundesländer die EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer umgesetzt haben. Die in der Richtlinie festgelegten Grenz- und Richtwerte sind von den Mitgliedsstaaten einzuhalten.
Die Überwachung der Badegewässer umfasst nach der Badegewässerrichtlinie zwei Parameter. Diese Indikatorparameter zeigen eine mikrobiologische Verunreinigung der Badegewässer mit dem Risiko des Auftretens von Krankheitserregern an. Durch Bakterien und Viren können unter anderem Durchfall und Erbrechen ausgelöst werden. Besondere Risiken bestehen dabei für Kinder, ältere Menschen und Personen, deren Immunsystem beeinträchtigt ist. Die Untersuchung der Gewässerproben erfolgt mehrmals während der Badesaison nach einem zuvor festgelegten Überwachungszeitplan. Zusätzlich ist auch eine Untersuchung kurz vor Beginn der Badesaison vorzunehmen.
Deutschland berichtet jeweils am Ende eines Jahres die Messwerte und die daraus sich ergebende Qualität der Badegewässer an die Europäische Kommission nach Brüssel. Die Berichte von allen EU-Mitgliedstaaten werden zusammengefasst und von der Europäischen Kommission mit anderen Informationen als sogenannter Badegewässeratlas herausgegeben.