Fledermäuse

Die Fledermäuse sind eine besonders gefährdete Ordnung der Säugetiere. Zu den schon lange bekannten Gefahren, wie direkter Schädigung durch den Einsatz von Bioziden sowie der Zerstörung von Fledermausquartieren und Lebensräumen, sind neue Gefahren und Risiken hinzugekommen:
Aktuelle Bedrohungen sind die Gefährdungen durch die Erneuerbaren Energien, insbesondere die Windenergienutzung, und der Rückgang der Insektenbiomasse, welche die Hauptnahrungsgrundlage der in Deutschland vorkommenden Fledermausarten darstellt.
Zahlreiche Fledermausarten legen zwischen ihren Sommer- und Winterquartieren Entfernungen von bis zu Hunderten von Kilometern zurück, überqueren dabei Staatsgrenzen und benötigen auf ihren Wegen sichere Quartiere und Jagdgebiete. Eine internationale Zusammenarbeit zum Fledermausschutz ist daher geboten. Vor diesem Hintergrund wurde "EUROBATS" geschaffen:
EUROBATS ist ein Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen ("Agreement on the Conservation of Populations of European Bats"). Dieser völkerrechtlich verbindliche Vertrag steht unter der Schirmherrschaft der Bonner Konvention zum Schutz wandernder, wildlebender Tierarten (CMS – "Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals") und wurde im Jahr 1991 geschlossen. Der Sitz des Sekretariats befindet sich auf dem UN-Campus in Bonn.
Zurzeit umfasst das EUROBATS-Abkommen 39 Staaten, welche sich dazu verpflichtet haben, die 55 europäischen Fledermausarten zu schützen. Das Abkommen schließt Populationen mit ein, die zeitweilig Europa verlassen und Nordafrika oder Vorderasien erreichen. Daher können auch Staaten dieser Regionen seit 2010 Mitgliedstaaten werden. Deutschland ist seit 1993 Mitglied dieses Fledermausschutzabkommens.
Sämtliche europäische Fledermausarten sind in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (92/43 EG– kurz "FFH") erfasst und daher auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders und streng geschützt. Einige Arten sind auch in Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet. Die wichtigsten Instrumente zum Schutz des Fledermausbestandes sind Regelungen zur Entnahme von Tieren, der Schutz und die Förderung von Quartieren (in Gebäuden, Höhlen, aber auch im Wald) sowie Nahrungs- und Zuggebieten und die Förderung von Forschung, Monitoring sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Unter dem Dach des EUROBATS-Abkommens findet einmal jährlich in allen Staaten der Vertragsparteien die Europäische Fledermausnacht statt. Sie wird von lokalen Natur- und Artenschutzverbänden organisiert und dient der Information über heimische Fledermauspopulationen und deren Lebensräume. Die Fledermausnacht gilt als besonders familien- und kinderfreundlich. Je nach Veranstalter werden Ausstellungen, Filmvorführungen und Vorträge angeboten, oft auch abendliche Exkursionen zu Fledermausquartieren und Jagdgebieten. Dabei können Fledermäuse nicht nur beobachtet, sondern mit Hilfe von so genannten Fledermausdetektoren auch akustisch wahrgenommen werden.
Für einige Fledermausarten, zum Beispiel für die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) und für die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), hat Deutschland eine besondere Verantwortung, weil ein hoher Anteil der Weltpopulation hier vorkommt. Sie sind daher im "Förderschwerpunkt Verantwortungsarten" des Bundesprogramms zur Erhaltung der biologischen Vielfalt enthalten und Projekte zu deren Schutz können entsprechend aus Bundesmitteln gefördert werden. Nähere Informationen auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.
Gerade zum Schutz von Quartieren hat sich das Bundesumweltministerium besonders engagiert und den Erwerb und die Sicherung von Fledermausquartieren in einem der größten Quartiere Westdeutschlands, dem Mayener Grubenfeld in der Vulkaneifel, gefördert. Innerhalb des Fledermausschutzabkommens EUROBATS hat sich Deutschland besonders dafür eingesetzt, den Fledermausschutz auch über die Grenzen Europas hinaus voranzubringen – dies auch im Bewusstsein, dass zahlreiche europäische Fledermauspopulationen im Austausch mit Nordafrika oder Kleinasien stehen.