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Anteile der in Mehrweg-Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke

Statistiken

Hinweis: Zum 1. Januar 2019 erfolgte die Erhebung der Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke nach § 31 Verpackungsgesetz (VerpackG). Der Begriff der "ökologisch vorteilhaften Einweg-Getränkeverpackungen" wurde nicht ins VerpackG übernommen. Zum Vergleich sind noch die Zahlen nach der alten Verpackungsverordnung (VerpackV) nachfolgend abgebildet:

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht für Einweg-Getränkeverpackungen und zwar speziell für die folgenden Getränkebereiche:

  • seit dem 1. Januar 2003: für Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure, Mineralwasser und Bier
  • seit dem 1. Mai 2006: für Erfrischungsgetränke (mit oder ohne Kohlensäure), Mineralwasser, Bier und alkoholhaltige Mischgetränke

Ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen sind:

  • Getränkekartonverpackungen (Block-, Giebel- und Zylinderpackung),
  • Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen,
  • Folien-Standbodenbeutel.

Quelle: Angaben 2004 bis 2018 GVM-Getränkestudie für 2018 (Bericht 2020)

Stand: 20.08.2024

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