Duftstoffe
Was ist das Problem?
Zunehmend werden Räume "beduftet", teils zur Erhöhung der Behaglichkeit, teils zur "Luftverbesserung", um hygienische Bedingungen zu suggerieren oder unangenehme Gerüche zu überdecken. Duftstoffe, die teils künstlich hergestellt und teils natürlichen Ursprungs sind, kommen daher nicht nur in Kosmetikartikeln und Parfüms vor, sondern auch in Produkten des täglichen Gebrauchs, wie in Wasch- und Reinigungsmitteln, Raumsprays, Duftkerzen oder Lampenölen. Selbst Mülleimerparfüm oder Staubsaugerparfüm bietet der Handel an.
Die ständige Anwesenheit von Duftstoffen kann für empfindliche Personen ein Problem darstellen. Einige Duftstoffe können zu Kontaktallergien führen, wenn sie mit der Haut in Berührung kommen, oder können, wenn sie eingeatmet werden, bei empfindlichen Menschen zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Reizungen der Augen und Atemwege führen. Die Verwendung von Duftstoffen in kosmetischen Mitteln ist in der Verordnung (EG) 1223/2009 geregelt. Ein kosmetisches Mittel darf nur dann auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden, wenn eine Liste der Bestandteile auf seiner Verpackung erscheint. Duft- und Aromastoffe und ihre Ausgangsstoffe sind in der Liste der Bestandteile mit den Begriffen "Parfum" oder "Aroma" anzugeben. Da allergieauslösende Duftstoffe potenziell ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen können, wurde für circa 80 dieser Stoffe festgelegt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher über das Vorhandensein dieser allergieauslösenden Duftstoffe in kosmetischen Mitteln auf der Verpackung in der Liste der Bestandteile informiert werden müssen, wenn sie eine bestimmte Konzentration überschreiten.
Kosmetische Mittel, die die geregelten Duftstoffe enthalten und bei denen die Einschränkungen nicht eingehalten werden, durften noch bis zum 31. Juli 2026 in Verkehr gebracht werden und dürfen noch bis zum 31. Juli 2028 auf dem Markt bereitgestellt werden.
Seit 2005 gilt auch für Wasch- und Reinigungsmittel eine allgemeine Kennzeichnungspflicht von Duftstoffen sowie eine besondere Deklaration von bestimmten allergieauslösenden Duftstoffen, wenn ein solcher Duftstoff in einer Konzentration von mehr als 0,01 Gewichtsprozent beigefügt wurde, unter Verwendung einer spezifischen Nomenklatur. Duftstoffe in vielen anderen Produkten, zum Beispiel zur Raumbeduftung, müssen demgegenüber nicht deklariert werden, so dass die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit haben, sich über die betreffenden Inhaltsstoffe der von ihnen genutzten Produkte zu informieren
Was kann ich selbst tun?
- Ein gesundes Raumklima lässt sich in der Regel durch ausreichendes Lüften und durch eine schadstoffarme und emissionsarme Innenausstattung erreichen: vorwiegend Produkte kaufen, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnet sind.
- Die Wohnung regelmäßig reinigen: Unhygienische Zustände, die häufig die Ursache für unangenehme Gerüche sind, sollten gezielt beseitigt und nicht mit Duftstoffen überdeckt werden.
- Zurückhaltend mit Duftlampen, Räucherstäbchen und Ähnlichem umgehen; Gleiches gilt für "Wellness"-Produkte oder "Aromatherapie"-Produkte, die eingeatmet werden.
- Bei Wasch- und Reinigungsmitteln nicht parfümierte Alternativen kaufen: Trocknet die Wäsche an der frischen Luft, hat sie einen angenehmen unverwechselbaren Geruch – auch ohne Zusatz von Duftstoffen.