Sicheres Spielzeug

Teddy, bunte Bausteine und gelbe Gummienten

Spielzeug, das auf den Markt gebracht wird, muss allen geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen und darf die Gesundheit nicht gefährden. Mit einer Reihe von Maßnahmen sichert die Bundesregierung einen möglichst hohen Schutz.

Hersteller, Importeure und Händler haben die Pflicht und Verantwortung, die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen an Spielzeug. Zeigen die Ergebnisse ihrer Untersuchungen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden, ergreifen die zuständigen Behörden die erforderlichen Maßnahmen. Solche behördlichen Kontrollen sind daher ein wichtiges Instrument, um Kinder vor gefährlichen Produkten zu schützen.

Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen auf Basis wissenschaftlich fundierter Aussagen

Gerade Kleinkinder nutzen ihr Spielzeug sehr intensiv: Sie nehmen es in den Mund, knabbern, lutschen, ziehen und zerren daran. Zur Realität im Kinderzimmer gehört auch, dass Spielzeug keine Altersgrenzen kennt. Kleine Kinder greifen sich schon mal das Spielzeug der größeren Geschwister und stecken es in den Mund. Deshalb ist für die Sicherheit von Spielzeug ein Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen so wichtig.

Die Bundesregierung greift dazu auf wissenschaftlich fundierte Aussagen über nachweisbare Risiken zurück, um aus ihnen frühzeitig politischen Entscheidungsbedarf abzuleiten.

  • Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beschäftigt sich intensiv mit Fragen der chemischen Sicherheit bei sogenannten verbrauchernahen Produkten, zu denen auch das Spielzeug gehört.
  • Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) federführend für die EU-Spielzeug-Richtlinie zuständig.

Die EU-Spielzeug-Richtlinie

Mit der EU-Spielzeug-Richtlinie wurden sehr umfassende Regelungen über die Sicherheit von Spielzeug geschaffen. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau bei Spielzeug sicherzustellen. Gleichzeitig sollen die Sicherheitsanforderungen für Spielzeug und Mindestanforderungen an die Marktüberwachung angesichts des gemeinsamen Binnenmarktes EU-weit gelten.

Der erste Teil der EU-Spielzeug-Richtlinie betrifft vor allem Vorschriften über die technisch-konstruktive Sicherheit, das heißt mechanische, elektrische und Brandsicherheitseigenschaften von Spielzeug. Er gilt seit dem 20. Juli 2011. Die Regelungen zum chemischen Teil der EU-Spielzeug-Richtlinie sind seit dem 20. Juli 2013 anzuwenden. Geregelt wird der Umgang mit allergenen Duftstoffen und mit Stoffen, die besonders gefährliche Eigenschaften haben. Außerdem sind Migrationsgrenzwerte für Schwermetalle und Elemente festgelegt und Kennzeichnungsvorschriften enthalten.

Die Spielzeug-Richtlinie (Richtlinie 2009/48/EG) wird in Deutschland durch die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – 2. ProdSV) umgesetzt.

Die Bundesregierung setzt sich bereits seit Jahren intensiv für sicheres Spielzeug ein und hatte in den Beratungen um die Spielzeug-Richtlinie wiederholt auf Verbesserungen gedrängt und deshalb beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin eine Reihe von Risikobewertungen für Spielzeug in Auftrag gegeben, um in Brüssel die Notwendigkeit von Verbesserungen bei der Sicherheit von Spielzeug zu untermauern.

Neue Verordnung (EU) 2025/2509 über Sicherheit von Spielzeug

Die neue EU-Spielzeugverordnung (EU) 2025/2509 wird den Schutz von Kindern deutlich verbessern. Vor allem werden Kinder besser vor gefährlichen Stoffen in Spielzeug geschützt. Die Verordnung wird die derzeit noch gültige Spielzeugrichtlinie ablösen. Die neue EU-Spielzeug-Verordnung enthält unter anderem folgende Verbote:

  • Neben Stoffen, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend eingestuft sind, werden auch Stoffe, die hormonschädigend, haut- und atemwegssensibilisierend sind oder mit gezielter Organtoxizität einhergehen, in Spielzeug verboten.
  • Weitere gesundheitsgefährdende Stoffe und Stoffgruppen wie viele Bisphenole und PFAS werden verboten.
  • Allergene Duftstoffe werden in Spielzeugen für Kinder unter 36 Monaten und in Spielzeugen, die in den Mund genommen werden, verboten und müssen ansonsten gekennzeichnet werden.

Darüber hinaus hat sich die EU-Kommission verpflichtet, eine Stellungnahme zur Sicherheit von Nitrosaminen und nitrosierbaren Substanzen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung und zur Sicherheit von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI innerhalb von 24 Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung bei der Europäischen Chemikalienagentur anzufordern.

Zudem werden Verbraucherinnen und Verbraucher transparenter informiert und besser vor gefährlichem Spielzeug aus Drittstaaten geschützt:

  • Jeder Hersteller oder Importeur muss für jedes Spielzeug einen Digitalen Produktpass (DPP) vorlegen, der Auskunft über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gibt.
  • Der DPP, die CE-Kennzeichnung und Warnhinweise sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher auch im Online-Handel einfach zugänglich sein, um informierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
  • Die Marktüberwachung wird durch die Einführung des Digitalen Produktpasses gestärkt. Aus ihm ist jeder Hersteller und Importeuer ersichtlich. Der DPP wird Informationen enthalten, die die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen nachweisen. Die Marktüberwachungs- und Zollbehörden erhalten so unmittelbare Informationen, die sie dabei unterstützen, gefährliche Spielzeuge aus Drittstaaten vom europäischen Markt fernzuhalten.

Die neue EU-Spielzeug-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt ab dem 1. August 2030 in jedem EU-Mitgliedstaat.

Die App: Kindersicher!

Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft mehr Sicherheit für Kinder e. V. wurde die App "Kindersicher! – Kinderunfälle vermeiden" entwickelt. Die App ist der ideale Alltagsbegleiter für frischgebackene Eltern und Betreuungspersonen. Sie bietet praktische Antworten auf Fragen und versorgt die Nutzerinnen und Nutzer mit individuellen Tipps und hilfreichen Informationen.

Die App steht kostenlos in den App Stores zu Verfügung.

Stand: 15.12.2025

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