BMUKN-Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit

Projektförderprogramm des BMUKN für die Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen

Projektförderprogramm zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 2021 – 2025

Das Projektförderprogramm des Bundesumweltministeriums zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen 2021 bis 2025 fördert Projekte der anwendungsorientierten Grundlagenforschung und leistet damit einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung des am 26. August 2020 verabschiedeten Konzepts der Bundesregierung zur Kompetenz- und Nachwuchsentwicklung für die nukleare Sicherheit.

Konkret gefördert werden Projekte zur Reaktorsicherheitforschung, zur Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle, zur Endlagerungsforschung und zu Forschungen zu Querschnittsfragen.

Durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten sollen die wissenschaftlichen Grundlagen für die Beurteilung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und die sichere Entsorgung radioaktiver Abfälle geschaffen und weiterentwickelt werden.

Deutschland ist aus der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität ausgestiegen. Die dieser Entscheidung des Gesetzgebers zugrundeliegende Risikobewertung wird auch bei der Förderung der nuklearen Sicherheitsforschung berücksichtigt.

Eine Förderung der gewerblichen Nutzung der Kernenergie zur Erzeugung von Elektrizität kommt also nicht in Betracht. Im Bereich der Reaktorsicherheitsforschung haben technisch-wissenschaftliche Fragestellungen zu deutschen Forschungsreaktoren sowie dem Stilllegungsbetrieb von deutschen Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren große Bedeutung. Zudem liegt auch der sichere Betrieb kerntechnischer Anlagen im Ausland in unmittelbarem deutschem Sicherheitsinteresse, denn die Folgen kerntechnischer Unfälle und Ereignisse können sich grenzüberschreitend auswirken. Daher muss Deutschland auch weiterhin internationale Entwicklungen in der Kerntechnik (einschließlich Beurteilung der Sicherheit neuer Reaktortypen) und in der nuklearen Entsorgung begleiten, sich aktiv in die internationale Diskussion kerntechnischer Sicherheitsfragen sowie die Weiterentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik einbringen.

Es erfolgt keine Förderung von Entwicklungs- oder Demonstrationsaufgaben, die dem Grunde nach in der Verantwortlichkeit von Herstellern oder Betreibern liegen. Für Reaktorsicherheitsforschung gilt dies nur bei Bezug zum Leistungsbetrieb von Kernkraftwerken.

Die hier genannten Überlegungen werden bei Entscheidungen über eine mögliche Förderung besonders beachtet.

Für die Umsetzung des Projektförderprogramms hat das BMUKN Projektträger beliehen oder beauftragt, die in enger Abstimmung untereinander die Forschungsförderung umsetzen. Aktuell sind dies der Projektträger GRS bei der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit gGmbH (GRS) und der Projektträger Karlsruhe beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Auf den Internetseiten der Projektträger finden Sie weitere Informationen zum Einreichen von Projektanträgen und über die geförderten Projekte. Zur Antragsberechtigung wird auf die geltende Förderbekanntmachung verwiesen.

Stand: 01.08.2025

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