Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Ausgaben für staatliche Werbung des Bundesumweltministeriums

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) veröffentlicht zur Umsetzung der Transparenzpflicht nach Artikel 25 Absatz 2 der EU-Verordnung 2024/1083 (EMFA) jährlich eine tabellarische Übersicht über die öffentlichen Ausgaben des BMUKN für staatliche Werbung.

Worum geht es?

Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (kurz EMFA) ist eine EU-Verordnung, die die Medienvielfalt, Unabhängigkeit und Pressefreiheit in der EU sichert. Es gilt seit dem 8. August 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten. Ein zentraler Bestandteil des EMFA ist die Verpflichtung öffentlicher Stellen, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch und benutzerfreundlich zu veröffentlichen. Damit soll nachvollziehbar sein, welche öffentlichen Mittel an Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen fließen.

Öffentliche Ausgaben des BMUKN für staatliche Werbung

8. August 2025 bis 31. Dezember 2025:

Vermarkter/Mediendiensteanbieter/Online-Plattform

Mediendiensteanbieter Summe*
Ausbildung.de GmbH
(Unternehmensgruppe Bertelsmann-Konzern)
2.618,00 Euro
Generalanzeiger Bonn GmbH
(Unternehmensgruppe Rheinische Post Mediengruppe)
805,93 Euro
Gesamtausgaben 3.423,93 Euro

* Es ist der bezahlte Betrag inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Agenturhonorar, aufgeführt.

Stand: 07.08.2026

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