EU-Nachhaltigkeitspolitik
Deutschland setzt sich in der Europäischen Union für eine nachhaltige Politikgestaltung und eine ambitionierte Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ein. Nachhaltige Entwicklung gehört zu den vertraglich vereinbarten Zielen der EU:
"[Die Union] wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin."
(Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV))
Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für Nachhaltige Entwicklung (SDGs) bildet den Handlungsrahmen für die weltweite nachhaltige Politikgestaltung. Deutschland war zusammen mit den Partnern in der EU treibende Kraft bei den Verhandlungen und der Annahme der Agenda 2030. Mit ihrer Verabschiedung im September 2015 ist es erstmals gelungen, für alle wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen einen anspruchsvollen Zielkatalog festzulegen.