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Evaluierungsbericht
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Am 29. Juli 2022 trat das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft. Mit ihm wurden die Paragrafen 45b, 45c und 45d neu im BNatSchG eingeführt. Sie dienen der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land durch Standardisierung zum Artenschutz und der Etablierung des nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP). In § 74 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG ist eine regelmäßige Evaluierung der in den Paragrafen 45b bis 45d BNatSchG enthaltenen Bestimmungen vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Evaluierungsbericht werden die Regelungen der Paragrafen 45b bis 45d BNatSchG erstmalig evaluiert. Es ist erkennbar, dass die vorgenommene Standardisierung zum Artenschutz zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren beigetragen hat. Die positive Entwicklung bei den Genehmigungen ist aber auch auf weitere geänderte Rahmenbedingungen, zum Beispiel auf europäischer Ebene, zurückzuführen. In Bezug auf die Auswirkungen auf den Artenschutz und die Umsetzung des nAHP war der Evaluierungszeitraum noch zu kurz, um eine fundierte Bewertung vorzunehmen. In einem F&E Vorhaben wird ein Evaluierungskonzept für die fortlaufende Evaluierung der Paragrafen 45b bis 45d erarbeitet. Die Ergebnisse werden in einem Bericht veröffentlicht.