Unterscheidet die W-VO zwischen privater und kommunaler Waldeigentümerschaft?

FAQ

Nein, die W-VO unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Formen des Waldeigentums. Unmittelbare Pflichten ergeben sich aus der W-VO lediglich für Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diesen obliegt es, innerstaatlich dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen aus der W-VO erfüllt werden.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2429

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