Unterscheidet die W-VO zwischen privater und kommunaler Waldeigentümerschaft?

FAQ

Nein, die W-VO unterscheidet nicht zwischen unterschiedlichen Formen des Waldeigentums. Unmittelbare Pflichten ergeben sich aus der W-VO lediglich für Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Diesen obliegt es, innerstaatlich dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen aus der W-VO erfüllt werden.

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2429

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.