Welche Maßnahmen zum Insektenschutz sind in der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) geregelt?

FAQ

Zahlreiche Maßnahmen der im Dezember 2024 beschlossenen Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt zielen auf den Insektenschutz. Dies sind zum Beispiel

  • Bis 2027 sollen neue Schutzprojekte für stark gefährdete beziehungsweise vom Aussterben bedrohte Insektenarten ins Leben gerufen werden.
  • Bis 2027 werden Handlungsempfehlungen für Insektenschutzmaßnahmen für Natura-2000-Gebiete erstellt, die eine Berücksichtigung in den bestehenden Managementplänen für Natura-2000-Gebiete finden.
  • Bis 2027 soll eine Verordnung erarbeitet werden, die die Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume beschränken werden.
  • Bis 2027 wird eine Rechtsverordnung zum Schutz von Tieren, insbesondere Insekten, und Pflanzen sowie der Biodiversität und Ökosysteme vor nachteiligen Auswirkungen durch künstliche Beleuchtung erlassen.
  • Bis 2027 soll das Aktionsprogramm Insektenschutz evaluiert werden, um mit diesen Ergebnissen bestehende Maßnahmen zu optimieren beziehungsweise neue Strategien zu entwickeln.

Viele Maßnahmen für den Insektenschutz können am wirksamsten von der Landwirtschaft umgesetzt werden: Blühstreifen als wichtiger Teil unserer Agrarlandschaften und reduzierter Pestizideinsatz sind bereits heute wichtige Maßnahmen.

Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) 

Enthalten in Fragen und Antworten zu
Insektenschutz

Stand:

https://www.bundesumweltministerium.de/FA2405

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