Wie laut darf Freizeitlärm normalerweise in allgemeinen Wohngebieten sein?
FAQFür Freizeitlärm in allgemeinen Wohngebieten gelten folgende Richtwerte (Mittelungspegel):
- Bis 20 Uhr: 55 dB (A);
- 20 bis 22 Uhr: 50 dB (A);
- nach 22 Uhr: 40 dB(A).
Für sogenannte seltene Ereignisse (maximal 18 pro Jahr) gelten folgende erhöhte Immissionsrichtwerte (Mittelungspegel):
- Bis 22 Uhr: 70 dB(A),
- nach 22 Uhr: 55 dB(A).
Enthalten in Fragen und Antworten zu
"Public-Viewing-Verordnung"
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