Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Details zum Programm, zur Förderung und zu Voraussetzungen für die Antragstellung werden hier folgend dargestellt und laufend aktualisiert.
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Administration des neuen E-Auto-Förderprogramms des BMUKN übernehmen. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich im Mai 2026 möglich.
Die Infografik zum E-Auto-Förderprogramm bildet die soziale Staffelung bei Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-In-Hybrids ab.