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Die Weltmeere bedecken über 70 Prozent unseres Planeten und haben eine herausragende Bedeutung für das Leben auf der Erde. Gesunde Meere beherbergen verschiedenste Ökosysteme und sind Heimat einer immensen Zahl an Tier- und Pflanzenarten. Sie spielen als Nahrungsquelle eine wichtige Rolle für die Ernährungssicherung vieler Menschen. Die Meere haben zudem wichtige klimaregulierende Funktionen, indem sie Wärme und Kohlenstoffdioxid aufnehmen und speichern. Gleichzeitig wird ein Großteil des weltweiten Sauerstoffs im Meer erzeugt. Obwohl die Meere derart wichtige Funktionen übernehmen, werden sie aktuell mit umfassenden Herausforderungen konfrontiert. Klimawandel, Artensterben, Verschmutzung durch Plastik und Chemikalien sowie Versauerung, Überfischung und Unterwasserlärm setzen marine Ökosysteme zunehmend unter Druck.
Diese Probleme beschränken sich nicht auf nationale Meeresgebiete, sondern betreffen auch die Hohe See – jene Gebiete außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse. Gerade dort, wo internationale Zusammenarbeit erforderlich ist, wird deutlich, wie dringend globale Lösungen für den Schutz der Meere entwickelt werden müssen.
Hier setzt das 2023 verabschiedete Übereinkommen im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (VN-Hochseeschutz-Übereinkommen, englisch BBNJ – Biodiversity beyond national juisdiction, im Folgenden: Übereinkommen) an. Dieses Übereinkommen legt international einheitlich Vorgaben für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt auf der Hohen See fest. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 20. September 2023 unterzeichnet.
Die beiden veröffentlichten Gesetzesentwürfe schaffen zusammen die Voraussetzungen für die Ratifizierung durch Deutschland. Durch die Ratifizierung wird Deutschland Vertragspartei des Übereinkommens. Der Entwurf des Vertragsgesetzes entspricht Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Entwurf des Ausführungsgesetzes setzt die Vorgaben des Übereinkommens in nationales Recht um und regelt die nähere Ausgestaltung. Die Gesetzesentwürfe sind Entwürfe des BMUKN, die innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt sind.