Referentenentwurf zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2110 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie

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Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2110 hat die Europäische Kommission neue verbindliche Umweltstandards für die Eisenmetallverarbeitungsindustrie festgelegt. Basierend auf der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) definieren die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen europaweit einheitliche Anforderungen an Emissionsgrenzwerte sowie an die Überwachung der Anlagen. Ziel ist ein harmonisiertes Umweltschutzniveau in allen Mitgliedstaaten und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Um den Beschluss umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich. Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf einer geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt parallel zur Ressortabstimmung. Dieser Entwurf einer Verwaltungsvorschrift ist daher innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 26. September 2025 an das Bundesumweltministerium, Referat C I 2 übermittelt werden. Die eingereichten Dokumente werden im Nachgang auf dieser Webseite veröffentlicht.

Aktualisierungsdatum: 14.08.2025
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1082

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