Referentenentwurf zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2110 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Eisenmetallverarbeitungsindustrie

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Ein Absender hat eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen.

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2110 hat die Europäische Kommission neue verbindliche Umweltstandards für die Eisenmetallverarbeitungsindustrie festgelegt. Basierend auf der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) definieren die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen europaweit einheitliche Anforderungen an Emissionsgrenzwerte sowie an die Überwachung der Anlagen. Ziel ist ein harmonisiertes Umweltschutzniveau in allen Mitgliedstaaten und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Um den Beschluss umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich. Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift baut auf einer geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.

Dieser Entwurf einer Verwaltungsvorschrift ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Stellungnahmen im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf sind auf dieser Webseite veröffentlicht.

Aktualisierungsdatum: 01.10.2025
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1082

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