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Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf einer "Verordnung zur Überführung der jährlichen Minderungsziele in Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2031 bis 2040" eingeleitet.
Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sind die prozentualen jährlichen Minderungsziele des KSG für die Jahre 2031-2040 durch Rechtsverordnung in absolute Jahresemissionsgesamtmengen zu überführen. Dies soll durch den Verordnungsentwurf erfolgen. Die Jahresemissionsgesamtmengen sind nach dem KSG die zentrale Steuerungsgröße und maßgeblich für die gesetzlichen Pflichten, insbesondere für Maßnahmen der Nachsteuerung sowie für Klimaschutzprogramme.
Für den Verordnungsentwurf wurden zur Festlegung der Jahresemissionsgesamtmengen 2031-2040 die Jahresemissionsgesamtmengen in gleichmäßigen Schritten abgesenkt; das Ergebnis entspricht dem prozentualen Minderungspfad in Anlage 3 KSG.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis zum 20. März 2026, 12 Uhr eingereicht werden und sind elektronisch zu richten an NKI2[at]bmukn.bund.de.