Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)
Das Bundesumweltministerium (BMUKN) veröffentlicht zur Umsetzung der Transparenzpflicht nach Artikel 25 Absatz 2 der EU-Verordnung 2024/1083 (EMFA) jährlich eine tabellarische Übersicht über die öffentlichen Ausgaben des BMUKN für staatliche Werbung.
Worum geht es?
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz (kurz EMFA) ist eine EU-Verordnung, die die Medienvielfalt, Unabhängigkeit und Pressefreiheit in der EU sichert. Es gilt seit dem 8. August 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten. Ein zentraler Bestandteil des EMFA ist die Verpflichtung öffentlicher Stellen, Ausgaben für staatliche Werbung elektronisch und benutzerfreundlich zu veröffentlichen. Damit soll nachvollziehbar sein, welche öffentlichen Mittel an Mediendiensteanbieter oder Online-Plattformen fließen.
Öffentliche Ausgaben des BMUKN für staatliche Werbung
8. August 2025 bis 31. Dezember 2025:
Vermarkter/Mediendiensteanbieter/Online-Plattform
| Mediendiensteanbieter | Summe* |
|---|---|
| Ausbildung.de GmbH (Unternehmensgruppe Bertelsmann-Konzern) | 2.618,00 Euro |
| Generalanzeiger Bonn GmbH (Unternehmensgruppe Rheinische Post Mediengruppe) | 805,93 Euro |
| Gesamtausgaben | 3.423,93 Euro |
* Es ist der bezahlte Betrag inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, jedoch ohne Agenturhonorar, aufgeführt.