Nasse Moore sind als natürliche Kohlenstoffspeicher entscheidende Partner für den Klimaschutz. Darüber hinaus tragen sie als wertvolle Ökosysteme zum Erhalt der Biodiversität, zum Natur- und zum Artenschutz bei. Der Moorbodenschutz ist deshalb zentraler Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung.
In der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden um fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 zu reduzieren. Das Förderprogramm 1.000 Moore soll einen dauerhaften, ökologisch nachhaltigen Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen und Bindung von CO2 in Mooren leisten. Die geförderten Vorhaben sollen zudem zur Bewahrung sowie zum Schutz und zur Stärkung der moorspezifischen und moortypischen biologischen Vielfalt beitragen.
Das Förderprogramm 1.000 Moore richtet sich an kleine, naturschutzbedeutsame Moore, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Projekte mit einer wiederzuvernässenden Fläche zwischen 5 und 200 Hektar. Förderfähig sind Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung der Moore.
Programmdaten
Antragsfrist
31.12.2027
Förderberechtigte
Privatpersonen, Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Zusätzliche Hinweise
Es werden ausschließlich Einzelprojekte gefördert. Verbundprojekte von mehreren Antragsberechtigten werden nicht gefördert.
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Umwelt- und Naturschutz
Spezifischer Förderbereich
Natürlicher Klimaschutz, Biodiversität, Naturschutz
Themenbereich
Bodenschutz, Klimaanpassung, Klimaschutz, Naturschutz
Fördergeber
Bundesumweltministerium
Partner Fördergeber
Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Förderschwerpunkte
Gefördert werden Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung und zur damit verbundenen Renaturierung kleiner Moore. Das Förderprogramm bietet zwei Förderschwerpunkte:
- Orientierungsberatung zur Identifizierung von geeigneten Flächen
Gefördert werden Beratungsdienstleistungen, die Antragstellende dabei unterstützen, das Potenzial ihrer Moorflächen für eine dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung einzuschätzen. Dazu gehören etwa gutachterliche Vorprüfungen oder Machbarkeitsstudien, die als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob und wie eine Wiedervernässung umgesetzt werden kann. - Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung von Moorbodenflächen
Gefördert werden die konkreten Schritte zur Wiedervernässung und Renaturierung – von der Vorbereitung bis zur Umsetzung.
Hierzu gehören Vorbereitende Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung, das heißt die fachliche, planerische und rechtliche Vorbereitung der investiven Maßnahmen.
Weiterhin wird die Umsetzung von Maßnahmen für die Wiedervernässung und Renaturierung gefördert. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen für eine dauerhafte und weitgehende Wiedervernässung inklusive Bau- und Flächenvorbereitungen, Renaturierungsmaßnahmen, naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen, die für die umgesetzten Maßnahmen erforderlich sind, sowie die Sicherung von Nutzungsrechten.