EU Umweltzeichen (EU Ecolabel)
Das EU Umweltzeichen (EU Ecolabel) ist das in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber auch von Norwegen, Liechtenstein und Island anerkannte EU-Umweltzeichen. Das 1992 durch eine EU-Verordnung (Verordnung EWG 880/92) eingeführte freiwillige Zeichen ist eine Referenz für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit dem Kauf von umweltfreundlicheren Produkten und Dienstleistungen zu einer Verringerung der Umweltverschmutzung beitragen wollen.
Das EU Umweltzeichen wird an Produkte und Dienstleistungen vergeben, die bezogen auf die gesamte Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben als der Marktdurchschnitt, ohne dass dabei die Sicherheit oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte verringert wird.
Achten Sie bei Ihrem Einkauf auf dieses Zeichen:

Ein glaubwürdiges Zeichen für Produkte und Dienstleistungen
Das Angebot auf einen Blick:
- Europaweit: Rund 95.000 Produkte und Dienstleistungen tragen das Siegel.
- In Deutschland (Stand 2024): Rund 9.500 zertifizierte Produkte.
- Breite Palette: Das Angebot reicht von Reinigungsprodukten, Hygienepapieren, Textilien und Elektrogeräten bis hin zu Bodenbelägen, Farben und Lacken.
- Dienstleistungen: Auch Serviceleistungen wie Hotels, Beherbergungsbetriebe oder Campingplätze können ausgezeichnet werden.
Höchste Gütekategorie: Das EU Ecolabel ist ein "Typ-1-Umweltzeichen" gemäß ISO-Norm 14024. Dies entspricht der höchsten Kategorie für Umweltzeichen, genau wie der Blaue Engel, das staatliche deutsche Umweltzeichen seit 1978.
Vergabe des EU Ecolabels
Die Nutzung des EU Ecolabels basiert auf Freiwilligkeit. Um das Zeichen für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erlangen, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
1. Die Antragstellung:
- Beantragt werden kann das EU Ecolabel von Herstellern, Importeuren, Dienstleistern, aber auch Händlern bei der jeweils zuständigen nationalen Stelle (Competent Body), in Deutschland ist dies die RAL gGmbH;
- Der Antrag muss sich an die Stelle des Mitgliedsstaats richten, in dem das Produkt hergestellt, als erstes vermarktet oder in das es aus einem Drittland eingeführt wurde. Sofern das Produkt in gleicher Form in verschiedenen Mitgliedsstaaten hergestellt wird oder aus einem Drittland eingeführt wird, kann der Antragsteller entscheiden, an welchen dieser Mitgliedsstaaten er sich wendet.
2. Prüfung und Vertrag:
- Das EU-Ecolabel muss nur bei einer Vergabestelle beantragt werden. Nach erfolgreicher Prüfung gilt der Zeichennutzungsvertrag in der gesamten EU.
- Die ersten Buchstaben der Lizenznummer weisen auf die Vergabestelle hin (zum Beispiel steht NL/YYY/ZZZ für eine Vergabe durch die niederländische Vergabestelle).
- Die RAL gGmbH prüft die eingereichten Unterlagen auf Erfüllung der jeweiligen Kriterien. Sind alle Anforderung erfüllt, schließt die RAL gGmbH mit dem jeweiligen Zeichennehmer einen Vertrag zur Nutzung des EU Ecolabels.

Weiterführende Informationen
Auf der Internetseite des EU Umweltzeichens erhalten Sie weiterführende Informationen:
- zu den Vergabekriterien;
- zu allen Produktgruppen und Dienstleistungsgruppen, zu deren aktueller Laufzeit sowie zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei der deutschen Zertifizierungsstelle RAL gGmbH;
- zum Antragsverfahren oder zu Änderungen beziehungsweise Erweiterungen bestehender Verträge;
- zur Verwendung des Eco-Label-Logos;
- zum Registrierungsverfahren der EU.