BMUKN informiert über den Export von Brennelementen

Kernkraftwerk mit dampfendem Turm vor dem klaren blauen Himmel.

Für die Genehmigung über die Ein- und Ausfuhr von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich. Es untersteht dabei der Fachaufsicht durch das Bundesumweltministerium.

Bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen besteht laut Atomgesetz kein Ermessen. Die Genehmigungen sind zu erteilen, wenn die gesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Zur Erhöhung der Transparenz veröffentlicht das Bundesumweltministerium Informationen zu den entsprechenden Genehmigungen nach Paragraf 3 Atomgesetz nach deren Erteilung durch das BAFA. In der folgenden Tabelle informiert das Bundesumweltministerium über die Genehmigungen des laufenden Jahres, im verlinkten PDF-Dokument über die vorherigen Genehmigungen seit 2019.

Ausfuhrgenehmigungen nach Paragraf 3 Atomgesetz für das Jahr 2026

AntragsstellerAuszuführende StoffeAbsenderEmpfängerBestimmungsortBestimmungslandErteilungs-
datum
Gültigkeits-
datum
ANF, Advanced Nuclear Fuels64 Brennelemente unbestrahlt, max. von 5% U-235
(34.560 kgU)
ANF,  Advanced Nuclear FuelsÉlectricité de France SA (EDF)Nogent sur SeineFrankreich09.01.202611.11.2026

ANF, Advanced Nuclear Fuels

Uranhexafluorid (UF6) angereichert bis max. 5% U-235 (500 kgU)

ANF, Advanced Nuclear Fuels

Orano Chimie Enrichissement Tricastin

Pierrelatte

Frankreich

28.01.2026

27.01.2027

Urenco

Uranhexafluorid, angereichert (26,88 KgU)

Urenco

Urenco (Capenhurst) Ltd.

Capenhurst

Vereinigtes Königreich

28.01.2026

27.01.2027

Stand: 11.02.2026

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