Abfallverzeichnis und Nachweisverfahren
Vorschriften regeln wie Abfall bestimmt und registriert wird
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist sowohl für die Bezeichnung von Abfällen als auch für Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit maßgeblich. Es gibt insgesamt 842 Abfallarten, es gibt drei Typen von Abfallarten.
Die Nachweisverordnung regelt die Nachweisführung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle und macht Vorgaben über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung.
Datenschnittstelle zur Nachweisverordnung
Nach Paragraph 18 Absatz 1 Satz 2 der Nachweisverordnung (NachwV) stellt das Bundesumweltministerium die in der Anlage 3 der Nachweisverordnung beschriebenen Schnittstellen für die elektronische Führung von Nachweisen bereit.
Vollzugshilfe zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren
Die Vollzugshilfe zum Abfallnachweisrecht versteht sich als sach- und fachkundige Erläuterung der Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Registern und Nachweisen. Wichtiger Bestandteil der Vollzugshilfe ist die Erläuterung der am 1. April 2010 in Kraft getretenen Bestimmungen der Nachweisverordnung zur grundsätzlich obligatorischen elektronischen Führung von Registern und Nachweisen für nachweispflichtige (insbesondere gefährliche) Abfälle. Die Vollzugshilfe soll dabei helfen, die bei der Anwendung des Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen und wurde zuletzt im Jahr 2024 aktualisiert.
Leitfaden zur Einführung des eANV für KMU
Am 1. Februar 2007 sind das Gesetz und die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten. Beide Regelwerke haben zum Ziel, die Abfallbehörden sowie die betroffene Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten und gleichzeitig die Effizienz der abfallrechtlichen Überwachung zu stärken. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die elektronische Abwicklung des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens eingeführt.
Der vorliegende Leitfaden zur Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Orientierungshilfe in Form einer knappen Übersicht benötigen.