Förderrichtlinie zum Nationalen Artenhilfsprogramm

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Das Nationale Artenhilfsprogramm (nAHP) ist ein Förderprogramm, das insbesondere dem Schutz von Arten dient, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See besonders betroffen sind. Das Förderprogramm leistet einen konkreten Beitrag zur naturverträglichen Ausgestaltung der Energiewende und zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Deutschland. Mit der Förderrichtlinie werden insbesondere Maßnahmen unterstützt, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der Lebensräume der betroffenen Arten sowie deren Erhaltungszustand verbessern. Gefördert werden können neben Projekten zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten auch Projekte zum Schutz von bestandsgefährdeten und Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands, die nicht durch den Ausbau von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien betroffen sind.

Schwerpunkt der Projektförderung sind Vorhaben, die der Umsetzung von Maßnahmen für Arten in der Fläche dienen. Darüber hinaus sind Machbarkeitsstudien und Modellvorhaben zuwendungsfähig.

Die Förderrichtlinie vom 19. Februar 2026 erläutert die Förderbedingungen.

Aktualisierungsdatum:

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