Welche Verbesserungen bringt die Verordnung für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
FAQNeu ist unter anderem, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall des Rückrufs eines gefährlichen Produkts besser informiert werden müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen über die Kontaktinformationen, die sie beispielsweise beim Kauf des Produkts hinterlegt haben, im Falle eines Rückrufs unmittelbar darüber informiert werden. Zudem müssen Wirtschaftsakteure im Falle eines Produktrückrufes den Verbraucherinnen und Verbraucher wirksame, kostenfreie und zeitnahe Abhilfemaßnahmen anbieten.
Anbieter von Online-Marktplätzen müssen in Sachen Produktsicherheit unter anderem eine zentrale Kontaktstelle errichten, die den Verbraucherinnen und Verbraucher eine direkte und schnelle Kommunikation mit dem Online-Marktplatz ermöglicht, so zum Beispiel Beschwerden oder Hinweise auf gefährliche Produkte.
Was und wer sind Wirtschaftsakteure?
Welche Rechte habe ich, wenn ein Produkt zurückgerufen wird?
Anbieter von Online-Marktplätzen
Enthalten in Fragen und Antworten zu
I EU-Produktsicherheitsverordnung – Allgemeines