Mit der Förderrichtlinie "Auenrenaturierung an Fließgewässern" unterstützt das Bundesumweltministerium Vorhaben, die naturnahe Flüsse und Auen wiederherstellen, um deren Klimaschutzleistung und Resilienz zu stärken. Intakte Auen wirken wie natürliche Schwämme ("Schwammlandschaften"): Sie puffern Hochwasser ab, speichern wertvolles Wasser für Dürrezeiten und sind hocheffiziente Treibhausgas-Senken, die Kohlenstoff langfristig binden können. Gleichzeitig schaffen sie Erholungsorte in den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas.
Das Förderangebot wird aus Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) finanziert. Dafür stehen zunächst 59 Millionen Euro zur Verfügung.
Programmdaten
Antragsfrist
31.12.2026
Förderberechtigte
Verband, Vereinigung, Kommune, Öffentliche Einrichtung
Zusätzliche Hinweise
Förderfähig sind Vorhaben an Fließgewässern, die nicht zu den Bundeswasserstraßen zählen. Die maximale Fördersumme beträgt 10 Millionen Euro bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung. Die Förderquote beträgt 50 Prozent für Länder und bis zu 90 Prozent für andere Antragstellende bei mindestens 5 Prozent baren Eigenmitteln.
Ort/Region
Deutschland
Förderbereich
Umwelt- und Naturschutz
Spezifischer Förderbereich
Auenrenaturierung, Natürlicher Klimaschutz
Themenbereich
Artenschutz, Klimaanpassung, Naturschutz, Natürlicher Klimaschutz, Wasser und Binnengewässer
Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Partner Fördergeber
Zukunft–Umwelt–Gesellschaft (ZUG) gGmbH als beauftragte Projektträgerin
Förderschwerpunkte
Auenrenaturierung an Fließgewässern (ANK Maßnahme 2.3)
Das BMUKN fördert Vorhaben zur Renaturierung von Auen und deren Fließgewässern. Das Verfahren ist zweistufig angelegt: Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht, bei positiver Bewertung folgt der förmliche Förderantrag.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Investitionen und Maßnahmen mit hoher Wirksamkeit für den natürlichen Klimaschutz in Auen, insbesondere:
- Entwicklung gewässer- und auentypischer Lebensräume (zum Beispiel kohlenstoffreiche Feuchtgebiete, Feuchtgrünland, Auenwälder);
- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern und Mündungsbereichen;
- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse (zum Beispiel Rückbau von Entwässerungsanlagen wie Gräben und Drainagen);
- Entfernung, Schlitzung oder Rückverlegung von Verwallungen und Uferdämmen zur Förderung der natürlichen Ausuferung und Wiedervernässung;
- Entwicklung standortgerechter Nutzungen zur Steigerung der Kohlenstoffspeicherung;
- Grunderwerb von Flächen zur Maßnahmenumsetzung und zu Tauschzwecken;
- Flankierende Maßnahmen wie Vorstudien, externe Moderation und projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Art der Förderung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Für Vorhaben der Länder gilt eine Förderquote von bis zu 50 Prozent. Für alle anderen Antragstellenden (insbesondere Verbände, Vereine und Kommunen) beträgt die Förderquote in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein angemessener Eigenanteil (grundsätzlich mindestens fünf Prozent) wird vorausgesetzt. Doppelförderungen, insbesondere mit Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder der Länder, sind ausgeschlossen.
Ziele der Förderung
Das Programm zielt darauf ab, naturnahe Flüsse und Auen als natürliche Kohlenstoffspeicher wiederherzustellen und einen direkten Beitrag zur Klimafolgenanpassung zum Beispiel durch Abmilderung von Hochwasser und Dürren zu leisten. Die Rückgewinnung und funktionale Wiederanbindung von natürlichen Retentionsräumen sowie zur Wiedervernässung von Feuchtgebieten an Fließgewässern im Landschaftskontext soll insbesondere auch anderen Maßnahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz dienen. Bis zum Jahr 2038 sollen mit den bewilligten Projekten Renaturierungsmaßnahmen auf insgesamt 6.850 Hektar abgeschlossen werden. Daraus resultierend wird eine zusätzliche CO2-Minderung von etwa 1,3 Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2060 angestrebt. Dies entspricht circa 40.000 Tonnen CO2 jährlich. Zudem tragen die Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität bei und stärken das gesellschaftliche Bewusstsein für intakte Flusslandschaften.