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Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 20. August 2025. Das Anhörungsverfahren gibt den Ländern, Verbänden und beteiligten Kreisen Gelegenheit, schriftlich zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Anpassung des Chemikaliengesetzes (ChemG) an die Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-Verordnung) und die Verordnung (EU) 2024/590 (ODS-Verordnung). Insbesondere:
- Streichung nationaler Regelungen, die nun im EU-Recht enthalten sind, etwa des Verbots, rechtswidrig in Verkehr gebrachte Erzeugnisse erneut abzugeben.
- Ergänzung von EU-rechtlich geforderten Anordnungsbefugnissen, etwa um die Herstellung und Verwendung von F-Gasen und ozon-abbauenden Stoffen bei Verstößen vorübergehend zu untersagen.
- Konkretisierung von Verboten, etwa um zu verhindern, dass die Inverkehrbringensverbote der F-Gas-Verordnung für vorbefüllte Einrichtungen umgangen werden können.
- Anpassung der Verordnungsermächtigung für Verbote und Beschränkungen, um eine hinreichend konkrete Rechtsgrundlage für die Sachkundeanforderungen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zu schaffen.
Parallel laufen die Verfahren zur Anpassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung an die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 sowie zur Anpassung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung an die ODS-Verordnung (EU) 2024/490.