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Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung vorgelegt. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 20. August 2025. Das Anhörungsverfahren gibt den Ländern, Verbänden und beteiligten Kreisen Gelegenheit, schriftlich zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
Durch die Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung werden die nationalen Regelungen an die ODS-Verordnung (EU) 2024/590 angepasst:
- Streichung nationaler Pflichten zur Rückgewinnung ozonabbauender Stoffe und Dichtheitskontrolle für Erzeugnisse und Einrichtungen mit ozonabbauenden Stoffen, da diese nun in der neuen ODS-Verordnung auf EU-Ebene geregelt sind.
- Streichung nationaler Pflichten zur Aufzeichnung von zurückgenommenen und entsorgten ozonabbauenden Stoffen, da die abfallrechtlichen Pflichten zum Führen von Registern ausreichen.
- Vereinfachung der Vorgaben zum Nachweis der Sachkunde zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten mit ozonabbauenden Stoffen.
Durch die Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung wird die nationale Ausnahme für bestimmte asbesthaltige Erzeugnisse gestrichen, nachdem die unter der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingeräumte Möglichkeit, derartige Ausnahmen vorzugesehen, im Juli 2025 ausgelaufen ist.
Parallel laufen die Verfahren zur Anpassung des Chemikaliengesetzes an die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 und die ODS-Verordnung (EU) 2024/590 sowie zur Anpassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung an die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573.