Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

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Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen vorgelegt, mit dem die Chemikalien-Klimaschutzverordnung neu gefasst werden soll. Der Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich aktuell im schriftlichen Anhörungsverfahren mit den Ländern sowie den Verbänden und beteiligten Kreisen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 20. August 2025. Das Anhörungsverfahren gibt den Ländern, Verbänden und beteiligten Kreisen Gelegenheit, schriftlich zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.

Mit dem Verordnungsentwurf sollen in erster Linie die Zertifizierungsanforderungen der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 umgesetzt werden, indem zum einen die Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten aktualisiert und neu strukturiert werden und zum anderen Regelungen zu Auffrischungskursen ergänzt werden. Zudem wird festgelegt, dass die bisher schon verpflichtende Rücknahme von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) ab dem 1. Januar 2027 für den Zurückgebenden unentgeltlich zu erfolgen hat, um die Wiederaufbereitung und Kreislaufwirtschaft von gebrauchten HFKW zu unterstützen.

Parallel läuft das Verfahren zur Änderung des Chemikaliengesetzes, mit der Anpassungen an die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 vorgenommen werden und die Rechtsgrundlage für die Sachkundeanforderungen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung konkretisiert wird.

Aktualisierungsdatum: 23.07.2025

Verwandte Vorschriften

https://www.bundesumweltministerium.de/GE1073

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