Referentenentwurf einer Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024

Emissionshandelsverordnung 2030

Entwürfe laufende Vorhaben | EHV 2030

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Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf einer "Verordnung zur Anpassung der Emissionshandelsverordnung 2030 an das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024" eingeleitet.

Nachdem am 6. März 2025 das "Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG" (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) in Kraft getreten ist, sind nunmehr auf Grundlage dieser TEHG-Novelle noch ausgestaltende Regelungen für den Vollzug des novellierten TEHG erforderlich. Diese werden durch eine Änderung der Emissionshandelsverordnung 2030 (EHV 2030) geregelt. Die Durchführungsregeln zum EU-Emissionshandel sind weitestgehend EU-weit einheitlich in Verordnungen und Beschlüssen der KOM festgelegt.

Einzelne EU-Regelungen können jedoch durch die Mitgliedstaaten konkretisiert werden. Hierfür bildet die EHV 2030 als zentrales Vollzugsinstrument den rechtlichen Rahmen für die administrative Umsetzung des TEHG und gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung des europäischen Emissionshandels auf nationaler Ebene. Zur technischen Ausgestaltung der Änderungen im TEHG, insbesondere der neu hinzugetretenen Regelungen für den künftigen europäischen Brennstoffemissionshandel für Verkehr, Wärme und kleinere Industrieunternehmen ("EU-ETS 2"), bedarf es einer entsprechenden inhaltlichen und strukturellen Anpassung der EHV 2030. Die Verordnung behält jedoch im Zuge dieser Überarbeitung und Neustrukturierung zugleich zahlreiche bewährte Regelungen bei und ergänzt diese um Neuregelungen etwa bezüglich des EU-ETS 2, des Emissionshandels im Bereich Seeverkehr oder bezüglich des CO2-Grenzausgleichs (CBAM).

Es handelt sich um einen Referentenentwurf des BMUKN. Dieser Entwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Es können sich daher im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf konnten bis zum 30. Januar 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden.

Aktualisierungsdatum: 16.01.2026
https://www.bundesumweltministerium.de/GE1097

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