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Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2110 hat die Europäische Kommission neue verbindliche Umweltstandards für die Eisenmetallverarbeitungsindustrie festgelegt. Basierend auf der Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) definieren die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen europaweit einheitliche Anforderungen an Emissionsgrenzwerte sowie an die Überwachung der Anlagen. Ziel ist ein harmonisiertes Umweltschutzniveau in allen Mitgliedstaaten und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Um den Beschluss umzusetzen, ist eine Anpassung der Technischen Anleitung der Luft erforderlich. Der vorliegende Entwurf für die Verwaltungsvorschrift stellt eine basierend auf eingegangenen Stellungnahmen überarbeitete Version dar. Er baut auf einer geplanten Änderung der 4. BImSchV und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft auf.
Die Länder- und Verbändeanhörung erfolgt parallel zur Ressortabstimmung. Dieser Entwurf einer Verwaltungsvorschrift ist daher innerhalb der Bundesregierung noch nicht final abgestimmt. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30. Juli 2026 an CI2[at]bmukn.bund.de übermittelt werden. Bitte stellen Sie die Barrierefreiheit der eingereichten Dokumente sicher, da diese im Nachgang auf der Internetseite des BMUKN veröffentlicht werden.