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Zu dem Referentenentwurf einer dritten Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung (ChemSanktionsV) findet bis zum 23. November 2026 eine schriftliche Anhörung der Länder und der Verbände statt. Der Verordnungsentwurf ist noch nicht ressortabgestimmt.
Die ChemSanktionsV dient der Sanktionierung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des EU-Chemikalienrechts und ist aufgrund von Änderungen bestehender und neu hinzugekommener Unionsregelungen zu aktualisieren. Der Verordnungsentwurf sieht daher Sanktionen (Straf- und Bußgeldvorschriften) insbesondere in Bezug auf folgende Vorschriften des EU-Chemikalienrechts vor:
- Kennzeichnungspflichten des Artikels 12 der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174 hinsichtlich des Formats der Kennzeichnungen von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten,
- Pflichten und Verbote der durch die Verordnung (EU) 2024/2865 novellierten Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen,
- Datenübermittlungspflichten nach der Verordnung (EU) 2025/2455 zur Einrichtung einer gemeinsamen Datenplattform für Chemikalien sowie
- Stoffverbote und -beschränkungen des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.